Die neue Vierparteienregierung wurde letzte Woche von dem extrem rechten Anti-Einwanderungspolitiker Geert Wilders gebildet. Mit Unterstützung der liberalen VVD-Partei des ehemaligen Premierministers Mark Rutte, der neuen Bauernpartei BBB und der neuen Bürgerpartei NSC ließ er den ehemaligen Nachrichtendienst-Direktor Dick Schoof zum Premierminister ernennen.
Eines ihrer ersten Regierungsvorhaben ist es, in den Niederlanden eine Asylkrise auszurufen und die Bearbeitung neuer Asylanträge von Einwanderern und Flüchtlingen für zwei Jahre auszusetzen. Laut der europäischen Asylrichtlinie ist die Aussetzung der Asylantragsbearbeitung nicht erlaubt.
Im Koalitionsvertrag der PVV, VVD, NSC und BBB steht, dass unverzüglich ein temporäres Asylkrisengesetz eingeführt wird, „mit Krisenmaßnahmen zur Bekämpfung des akuten Asylzustroms und der Unterkunftskrise für die nahe Zukunft.“ Eine der Maßnahmen in diesem temporären Gesetz, das maximal zwei Jahre gelten soll, ist die Aussetzung der Bearbeitung von Asylanträgen.
Um eine Asylkrise auszurufen, muss die Niederlande einen gut begründeten Antrag bei der Europäischen Kommission stellen. Die Brüsseler Kommissare werden einen solchen Antrag prüfen, schreibt die europäische Migrationskommissarin Ylva Johansson. Die Niederlande müssen zunächst nachweisen, dass sie genug unternommen haben, um die Asylkette in Ordnung zu bringen, bevor sie eine Asylkrise ausrufen können, schreibt Johansson in einer Antwort auf die Fragen der ehemaligen Europaabgeordneten Sophie in ’t Veld.
Die neue rechte Koalition in Den Haag will in den kommenden Jahren bewusst einen weniger pro-europäischen Kurs fahren. Parteichef Wilders hat in der Vergangenheit sogar einen Nexit, also den Austritt der Niederlande aus der EU, gefordert. Das wurde nun abgeschwächt zu einer ‚Opt-out‘-Position, einer Sonderstellung bei der Aufnahme von Asylsuchenden. Ebenso ist bereits klar, dass sich die Niederlande in den kommenden Jahren stärker an die anti-europäische Linie des ungarischen Premierministers Orbán anschließen wollen.
Wenn die Niederlande die europäischen Regeln nicht befolgen und dennoch ohne Zustimmung der Europäischen Kommission eine Asylkrise ausrufen, kann die Kommission durch ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einschreiten. Eine Warnung, dass sich die Niederlande an die europäischen Regeln halten müssen, ist der erste Schritt in einem solchen Verfahren, das letztlich zu einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof führen könnte.

