So droht Irland mit einer EU-Geldstrafe, weil es die Wasserrahmenrichtlinie nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt hat. Für andere Länder drohen Verfahren wegen der Nichtverhinderung der Ausbreitung invasiver fremder Pflanzenarten, die die europäische Natur schädigen.
Die nun eingeleiteten rechtlichen Schritte sind unter anderem eine Folge der neuen Regeln in der europäischen Agrarpolitik und im Biodiversitätspolitik, wie sie auch in der neuen Lebensmittelstrategie verarbeitet sind. Schon vor dem Green Deal und der Klimapolitik wurde in der EU festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die Verschmutzung des Grundwassers reduzieren müssen.
Ende letzten Jahres beschloss die Europäische Kommission, dass Niederlande gestaffelt die Nutzung der Düngeverordnung nicht mehr erlaubt wird, weil es zu wenig gegen die Nitratbelastung des Bodenwassers unternommen hat.
Die europäische Umweltpolitik wird auf EU-Ebene festgelegt, doch Kontrolle und Durchsetzung müssen von den Mitgliedstaaten selbst erfolgen. Deutschland hat unter dem Druck drohender EU-Millionenbußen bereits die Ausbringung von Gülle deutlich einschränken müssen.
Bulgarien, Griechenland, Italien, Portugal und Lettland werden nun ebenfalls kritisiert, weil sie die EU-Regeln nicht ausreichend umsetzen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt das Ziel, die Oberflächengewässer vor weiterem Rückgang und Verschmutzung zu schützen. Sie verlangt zudem, Ökosysteme und Ressourcen zu schützen und zu verbessern. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Gewässer spätestens bis 2027 zumindest einen guten Zustand erreichen.
Laut Kommission haben Irland und die fünf anderen Mitgliedstaaten keinen Aktionsplan erstellt, um die Einführung und Ausbreitung von nicht-einheimischen Pflanzenarten zu bekämpfen. Zudem muss Estland Maßnahmen ergreifen, um seine Natura 2000-Gebiete besser zu verwalten und um die Verpflichtungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu erfüllen.
Trotz Fortschritten in einzelnen Bereichen in mehreren EU-Ländern erklärte die Kommission, dass die nun angegriffenen Länder die zuvor geäußerte europäische Kritik nicht vollständig durch ausreichende Aktionspläne adressiert hätten.
Auch Bulgarien und die Slowakei müssen Bußgelder fürchten, da sie mit europäischen Regeln zur Energiewende zögern. Die Europäische Kommission zieht beide Länder vor den Europäischen Gerichtshof und fordert „finanzielle Sanktionen“. Beide Länder haben noch keinen Teil der EU-Gesetzgebung für erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie umgesetzt.
Keiner der 27 Mitgliedstaaten hat alle Teile dieser Energierichtlinie rechtzeitig umgesetzt, aber Bulgarien und die Slowakei treiben es laut Brüssel besonders auf die Spitze. Nach mehreren Warnungen geht die tägliche EU-Kommission nun vor das europäische Gericht. Dieses kann Bußgelder und Zwangsgelder verhängen.

