Die Europäische Kommission droht sechs EU-Ländern vor dem höchsten EU-Gericht, weil sie nicht genug gegen Boden- und Luftverschmutzung tun.
Beispielsweise droht Irland eine EU-Strafe, weil es die Wasserrahmenrichtlinie nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt hat. Anderen Ländern drohen Klagen wegen Versäumnisses, invasive gebietsfremde Pflanzenarten daran zu hindern, die europäische Natur zu beeinträchtigen.
Die nun laufenden Gerichtsverfahren sind unter anderem eine Folge der Neuregelungen in der europäischen Agrarpolitik und in der Biodiversitätspolitik, wie sie auch in die neue Ernährungsstrategie eingeflossen sind. Bereits vor dem Green Deal und der Klimapolitik forderte die EU, dass die Mitgliedstaaten die Grundwasserverschmutzung reduzieren müssen.
Die Europäische Kommission hat Ende letzten Jahres entschieden, dass die Niederlande die Ausnahmeregelung für Gülle phasenweise nicht mehr in Anspruch nehmen dürfen, weil sie zu wenig gegen die Nitratbelastung des Bodenwassers getan haben.
Die europäische Umweltpolitik ist auf EU-Ebene festgelegt, aber Kontrolle und Durchsetzung müssen von den Mitgliedstaaten selbst durchgeführt werden. Zuvor musste Deutschland das Ausbringen von Gülle unter dem Druck von drohenden Bußgeldern in Höhe von EU Millionen drastisch einschränken.
Auch Bulgarien, Griechenland, Italien, Portugal und Lettland stehen nun in der Kritik, die EU-Regeln nicht ausreichend umzusetzen. Die EU-Wasserrichtlinie zielt darauf ab, Oberflächengewässer vor weiterer Verschlechterung und Verschmutzung zu schützen. Es erfordert auch, dass Ökosysteme und Ressourcen geschützt und verbessert werden. Die EU-Richtlinie besagt, dass alle Gewässer im ieder-Fall bis spätestens 2027 einen guten Zustand erreichen werden.
Nach Angaben der Kommission haben Irland und die fünf anderen Mitgliedstaaten keinen Aktionsplan zur Bekämpfung der Einschleppung und Verbreitung nicht heimischer Pflanzenarten ausgearbeitet. Darüber hinaus muss Estland Maßnahmen ergreifen, um sein Natura 2000 gebiTP3Tn besser zu verwalten und die Verpflichtungen der Habitat-Richtlinie zu erfüllen.
Trotz der in mehreren EU-Ländern erzielten Fortschritte sagte die Kommission, dass die jetzt beklagten Länder die frühere europäische Kritik nicht vollständig mit angemessenen Aktionsplänen angegangen seien.
Auch Bulgarien und die Slowakei müssen Bußgelder befürchten, weil sie mit europäischen Regeln für eine nachhaltigere Energieversorgung verzögern. Die Europäische Kommission verklagt beide Länder vor dem Europäischen Gerichtshof und fordert „finanzielle Sanktionen“. Die beiden Länder haben noch keinen Teil der EU-Gesetzgebung für erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie eingeführt.
Keiner der 27 Mitgliedstaaten hat alle Teile dieser Energierichtlinie rechtzeitig eingeführt, aber Bulgarien und die Slowakei machen es laut Brüssel sehr bunt. Nach mehreren Abmahnungen geht das Daily EU-Board nun vor den Europäischen Gerichtshof. Sie kann Bußgelder und Zwangsgelder verhängen.