Die Konsultation ist ein Vorläufer der Überprüfung der aktuellen Richtlinie. Brüssel möchte wissen, ob der derzeitige Ansatz noch zur Europäischen Grünen Wende und zur neuen Klima- und Umweltpolitik passt.
Vor allem durch den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau sowie durch das Ausbringen von tierischem Dünger auf Grünflächen nimmt die Nitratbelastung des Grundwassers an vielen Orten in der EU zu.
„Die Nitratrichtlinie schützt Grundwasser, Flüsse, Seen und Meere vor durch Nitrate verursachter Verschmutzung. Sie setzt Grenzen beim Einsatz von Kunstdünger und fördert die Einführung guter landwirtschaftlicher und ökologischer Praktiken“, betonte die Europäische Kommission.
Die EU hat in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, den Niederlanden und Irland, frühere Ausnahmen (Derogationen) für den Stickstoffeinsatz zurückgenommen, da diese Länder ihr Grundwasser noch nicht sauberer gemacht haben.
Brüssel weist auch darauf hin, dass es an andere internationale Abkommen gebunden ist, wie den Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, der vorsieht, „den Verlust von Nährstoffen weltweit bis 2030 um 50 % zu reduzieren“.
Auf Grundlage der Nitratrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, verschiedene Maßnahmen durchzuführen, darunter mehr Wasserqualitätsuntersuchungen und die Ausweisung von Bereichen, die besonders empfindlich gegenüber Nitratbelastung sind.
Die Nitratrichtlinie unterstützt auch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die „zum Ziel hat, dass alle europäischen Oberflächengewässer bis 2027 einen ‚guten Zustand‘ erreichen.

