Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Ausweitung der Wettbewerbsregeln in der europäischen Landwirtschaft eingeleitet. Es geht darum, Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Lebensmittelkette zwischen Landwirten, Produzenten und Lieferanten zuzulassen.
Solche Kettenabsprachen seien in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik auf den Weg gebracht worden und würden nicht mehr als „Kartellbildung“ gelten.
Die neue Agrarpolitik ermöglicht nicht nur Klima- und Umweltziele in der Landwirtschaft durch gezielte Subventionen zu stimulieren, sondern auch kettenweite vertragliche Vereinbarungen für bestimmte Produkte zu treffen. Nach den inzwischen teilweise veralteten europäischen Vorschriften könnten solche Verträge als wettbewerbsverzerrend und/oder marktstörend angesehen werden.
Kommissarin Margrethe Verstager (Wettbewerb) wurde bereits bei der Etablierung des Green Deal und Farm-to-Fork angewiesen, die strengen Regeln zu lockern, um Eco-Schemes in der Landwirtschaft zu ermöglichen. Die neuen Leitlinien machen deutlich, unter welchen Bedingungen Vereinbarungen innerhalb der Agrar- und Ernährungswirtschaft für Nachhaltigkeitsinitiativen getroffen werden können.
Kommissar Verstager wies auf die Notwendigkeit hin, die Vorschriften in der Landwirtschaft auszuweiten. „Die landwirtschaftliche Produktion steht derzeit vor großen Nachhaltigkeitsherausforderungen, die von Tierschutz und Biodiversität bis hin zu natürlichen Ressourcen, Gesundheit und Klimawandel reichen.
Wir wollen sicherstellen, dass Marktteilnehmer im Agrar- und Ernährungssektor gemeinsame Nachhaltigkeitsinitiativen entwickeln können, um diese Herausforderungen anzugehen und gleichzeitig unsere Wettbewerbsregeln zu respektieren“, sagte Vestager.
Bei der Ankündigung der öffentlichen Konsultationsrunde sagte Landwirtschaftskommissar Janus Wojciechowski: „Der Übergang zu einer widerstandsfähigeren und nachhaltigeren landwirtschaftlichen Produktion erfordert eine bessere Zusammenarbeit in der gesamten Lieferkette, damit die Landwirte eine angemessene Gegenleistung für ihre Bemühungen erhalten, ihre Produktion nachhaltiger zu gestalten als derzeit vorgeschrieben ” .
Bis Ende dieses Jahres sollen die neuen Nachhaltigkeitsvereinbarungen rechtsgültig sein. Später in diesem Frühjahr wird auch ein Symposium abgehalten.