Die Europäische Kommission bezeichnet Wölfe in einigen Regionen bereits als echte Gefahr

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat die EU-Länder und ihre Regionalregierungen aufgefordert, jetzt wo nötig Maßnahmen gegen die Belästigung durch Wölfe zu ergreifen. Sie sagt, dass ihnen die aktuelle EU-Gesetzgebung dies bereits erlaubt.

Sie sagte, die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen sei „zu einer echten Gefahr“ für Nutztiere und möglicherweise auch für Menschen geworden.

Die Europäische Kommission hat außerdem mit einer neuen Studie über eine mögliche Anpassung des Schutzstatus des Wolfs begonnen, „um angesichts der Entwicklung dieser Art bei Bedarf mehr Flexibilität einzuführen“, kündigte Brüssel an.

Da die bisherige Forschung noch kein entscheidendes Material geliefert hat, hat die Europäische Kommission außerdem (Stand heute) mit einer neuen Zusatzinventur begonnen, mit der Aufforderung an „lokale Gemeinschaften, Wissenschaftler und alle interessierten Parteien, aktuelle Daten über den Wolf bereitzustellen.“ Bevölkerung vor dem 22. September 2023 und übermitteln Sie ihre Auswirkungen.

Laut einer Pressemitteilung von EU führt die Rückkehr des Wolfes in EU-Regionen, in denen er lange Zeit nicht vorkam, zunehmend zu Konflikten mit lokalen Bauern- und Jagdgemeinschaften, insbesondere dort, wo Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen auf Nutztiere nicht umfassend umgesetzt werden.

Für diese Maßnahmen stehen erhebliche EU-Mittel zur Verfügung, wie aus einem gemeinsamen Brief von Kommissar Sinkevičius und Kommissar Wojciechowski an alle EU-Minister für Landwirtschaft und Umwelt im November 2021 hervorgeht. 

Die Kommission erklärt, sie sei sich darüber im Klaren, dass die Rückkehr des Wolfes in EU-Regionen, in denen er über lange Zeiträume abwesend war, zu Konflikten mit örtlichen Bauern- und Jagdgemeinschaften führen könnte, insbesondere dort, wo Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen auf Nutztiere nicht umfassend umgesetzt werden .

Darüber hinaus können die EU-Länder nach der Habitat-Richtlinie von den Verboten des strengen Schutzregimes abweichen, auch um sozioökonomische Interessen zu schützen, so die Kommission.