Auf Anordnung der Europäischen Kommission müssen die Niederlande noch in diesem Jahr die Gülleausbringung reduzieren und größere Teile der Oberflächengewässer als nitratbelastet ausweisen.
Ende letzten Jahres hatte LNV-Minister Piet Adema dem Repräsentantenhaus mitgeteilt, dass er 2023 als Übergangsjahr betrachten würde, aber die Niederlande wurden von Brüssel gerügt und müssen die EU-Regeln einhalten.
Es geht um die Folgen zweier getrennter Umweltthemen: den neuen europäischen Green Deal und die „Farm-to-Fork“-Lebensmittelstrategie in Kombination mit der Verschärfung der Wasserqualitäts-Rahmenrichtlinie. Diese neue GAP-Agrarpolitik wurde erst Ende letzten Jahres verabschiedet, sodass die Landwirte in den Niederlanden lange warten mussten, um zu sehen, was erlaubt ist und was nicht.
Außerdem hatte Brüssel den Niederlanden bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass es nicht mehr von der Befreiungsregelung (Derogation) für die Nitratsteuer Gebrauch machen dürfe (sprich: Wasserverschmutzung durch das Ausbringen von Gülle auf Wiesen). So dürfen sie beispielsweise nicht mehr entlang von Gräben und Wasserläufen düngen.
Die Niederlande müssen die Nitratbelastung bereits in diesem Jahr reduzieren und nicht erst ab dem nächsten Jahr. Dies ist vor allem ein Signal dafür, dass der Verbesserung der Wasserqualität in den Niederlanden mehr Priorität eingeräumt werden sollte. Laut Brüssel haben die Niederlande die Regeln zu flexibel ausgelegt. Adema spricht von einem „Ermessensfehler“.
Die Ausweisung betrifft hauptsächlich Wiesen und Gewässer in den Wasserverbänden Noord-Hollands Noorderkwartier, Delfland und Brabantse Delta. Damit sind 42 Prozent der niederländischen Landwirtschaftsfläche als kontaminierte Fläche ausgewiesen.
Minister Adema hatte den Sachverständigenausschuss zum Düngemittelgesetz (CDM) zu dieser Ausweisung um Rat gebeten. Er entscheidet sich für die Ausweisung auf Wasserverbandsebene, weil es derzeit noch nicht möglich ist, Gewässer im kleineren Maßstab abzugrenzen.