Die Europäische Union hatte damals die Befreiung von Einfuhrzöllen und Handelsquoten für die Ukraine als Solidaritätszeichen angesichts der russischen Blockade angeboten. Diese Maßnahme wurde im vergangenen Jahr verlängert und jetzt erneut bestätigt.
Bauern in fünf EU-Nachbarländern haben sich über die Störung ihrer Absatzmärkte durch die günstigeren ukrainischen Agrarprodukte beschwert, die ohne Einfuhrzölle auf ihre Märkte gelangten. Besonders ukrainisches Getreide, Sonnenblumenöl und Geflügelfleisch überschwemmten die Märkte, was zu Besorgnis in der Landwirtschaftsbranche führte.
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski und Landwirtschaftsminister mehrerer EU-Länder haben wiederholt dazu aufgerufen, die Befreiung aufzuheben. Die Mehrheit der EU-Staaten und die meisten EU-Kommissare betrachteten dies jedoch als Mangel an Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung.
Die nun erzielte Vereinbarung sieht vor, dass die Befreiung für die Mengen gilt, die in den Jahren 2022 und 2023 jährlich über die EU-Länder exportiert wurden. Über diese Mengen hinaus werden die früheren Einfuhrzölle wieder wirksam. Die Beschränkungen der Befreiung sollen verhindern, dass große Mengen günstiger ukrainischer Agrarprodukte die EU-Märkte überschwemmen.
In den kommenden Monaten wird die Umsetzung dieser neuen Regelungen überwacht und evaluiert, um sicherzustellen, dass sowohl die Interessen der Ukraine als auch die der EU-Mitgliedstaaten respektiert und geschützt werden, so eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

