EU-Juroren schlagen Ursula Von der Leyen auf die Finger

Das Gericht des EU stellt fest, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre Kontakte mit der Pfilzer-Gruppe bezüglich millionenschwerer Verträge für Anti-Covid-Medikamente nicht offen genug geäußert hat. Den europäischen Richtern zufolge hätte Von der Leyen ihre E-Mails und SMS an den Pfilzer-Chef an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments weitergeben sollen, die damals darum gebeten hatten.

Einige Abgeordnete kritisierten die Art und Weise, wie die Kommission mit Milliardenverträgen umging, insbesondere weil Textnachrichten zwischen Von der Leyen und dem Chef des Arzneimittelherstellers Pfizer nicht veröffentlicht wurden. Die Kommission gibt an, die Nachrichten nicht aufbewahrt zu haben.

Der verurteilende „Fingertipp“ erfolgt am Vorabend einer entscheidenden Abstimmung im Europäischen Parlament über die mögliche Wiederernennung von Von der Leyen. Im Oktober 2021 beantragten die Grünen Zugang zu den COVID-19-Impfstoffverträgen, nachdem bekannt wurde, dass Von der Leyen sich persönlich in sie eingemischt hatte. 

Vor zwei Jahren warf der Europäische Ombudsmann der Kommission einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit vor, weil Brüssel die Textnachrichten mit Pfizer-Chef Albert Bourla nicht öffentlich gemacht hatte. Die New York Times verklagte die Kommission wegen der Nichtveröffentlichung der Textnachrichten. 

Bisher hatte das Problem keine Auswirkungen auf ihre Kandidatur, da sie schnell die Unterstützung der wichtigsten politischen Gruppen, EPP, S&D und Renew Europe, gewann. Von der Leyen hat in den letzten Tagen auch öffentlich die Grünen um Unterstützung gebeten. Diese sehen die Bedingung vor, dass die Europäische Kommission keine politische Unterstützung rechtsextremer Fraktionen einholt und dass die Klimaabkommen des Green Deal auch in der europäischen Landwirtschaft eingehalten werden.

Das Gerichtsurteil zur Geheimhaltung der Covid-Medikamente-Deals könnte die Grünen nun vor ein Dilemma stellen. Das Europäische Parlament wird am Donnerstag (18. Juli) mit Von der Leyen debattieren und abstimmen. Dort wird zweifellos auch das Urteil des EU-Gerichts diskutiert.

Die Europäische Kommission erklärte in einer ersten Antwort, sie prüfe die Urteile des Gerichtshofs und ihre Auswirkungen und werde sich ihre rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten. Die Kommission kann beschließen, beim Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen.