Darüber hinaus hat die Europäische Kommission für alle EU-Länder eine größere allgemeine Ausnahmeregelung von den Beihilfebestimmungen angekündigt, die bereits im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Dadurch wird die staatliche Förderung für landwirtschaftliche Projekte zugunsten von Biodiversität, Klima, Bodenzustand, Gesundheit und Naturschutz nicht länger als „marktverzerrend“ angesehen.
Mit diesen beiden Beschlüssen scheint auch der Weg für den Auskauf der Spitzenverschmutzer in der niederländischen Stickstoffdebatte frei zu werden.
Bereits Anfang dieses Jahres konnten niederländische Beamte und vier niederländische Minister bei der Wettbewerbsabteilung der Europäischen Kommission keine Klarheit darüber erhalten, ob die befristete Regelung verlängert oder ausgeweitet werden dürfe. Es sieht nun so aus, als werde die damals von Niederlande geforderte „Erweiterung“ in eine EU-weite Modernisierung der Beihilferegeln aufgenommen.
Ein Sprecher der Europäischen Kommission konnte am Mittwoch keine Auskunft über den rechtlichen Zusammenhang dieser beiden Beschlüsse für die Niederlande geben, erwähnte aber, dass zwischen Den Haag und Brüssel weiterhin Verhandlungen zum Stickstoffdossier laufen. Dass darüber noch gesprochen wird, wird auch in Den Haag bestätigt.
„Die Europäische Kommission steht mit den niederländischen Behörden in Kontakt hinsichtlich Maßnahmen zur Unterstützung der Stickstoffreduktion. Über den Inhalt dieser Kontakte können wir keine weiteren Aussagen machen“, so ein Sprecher der Kommission.
Es ist jedoch klar, dass ein Viehhalter oder Landwirt den (Beihilfe-)Betrag für aufgekaufte (Tier-)Rechte nicht verwenden darf, um „anderswo dieselbe Tätigkeit“ aufzunehmen. Die beiden am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilungen sprachen nicht von einem „Berufsverbot“. Bei Zweifelsfällen könnte gegebenenfalls ein Richter hinzugezogen werden, vermutete ein EC-Sprecher.
Die Verlängerung der derzeit beschränkten niederländischen Regelung lag nahe, da diese in den meisten anderen EU-Ländern inzwischen ebenfalls verlängert wurde. Die Niederlande wollen bis zum 31. Dezember 2027 verlängern, mit einer Budgeterhöhung von etwa 720 Millionen Euro, womit das Gesamtbudget der aktuellen Regelung auf 1,2 Milliarden Euro steigen wird.
Die Regelung gilt nicht nur für Landwirte, sondern auch für bodenpflegende Organisationen und private Bodenverwalter, die im Agrar- und Forstsektor tätig sind.
Dass die Europäische Kommission nun am selben Tag auch vorschlägt, die Beihilferegeln in der gesamten EU für staatliche Unterstützung weiterer und anderer klima- und umweltfreundlicher Ziele in der Landwirtschaft zu erweitern, stand ebenfalls schon längere Zeit im Raum. Eine „Neuorientierung“ hinsichtlich der Wettbewerbsfolgen war bereits zuvor vom Wettbewerbskommissar Verstaeger angekündigt worden.

