Niederlande hätten vergangenen Freitag im SCoPAFF-Expertentreffen eine Vorbehalt gemacht, wie Minister Piet Adema von Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität (LNV) bereits dem Zweiten Kammer mitgeteilt hatte. Eine Mehrheit im Parlament hat die geschäftsführende Regierung angewiesen, dagegen zu stimmen, doch Adema will zunächst eine Beratung der niederländischen Experten des Zulassungsausschusses für Pflanzenschutzmittel und Biozide (Ctgb) abwarten.
Das europäische Recht sieht vor, dass die Zulassung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für einen Zeitraum von maximal 15 Jahren verlängert werden kann. In diesem Fall schlägt Brüssel vor, die Gültigkeitsdauer von Glyphosat um 10 Jahre zu verlängern. Theoretisch können die Landwirtschaftsminister noch eine kürzere Periode wählen.
Die aktuelle Zulassung läuft im Dezember dieses Jahres aus, aber Quellen aus der Kommission erklärten, dass, falls bei der ersten Abstimmung im Oktober keine qualifizierte Mehrheit erreicht wird, die Gültigkeit des Herbizids so lange verlängert wird, bis die Beratungen abgeschlossen sind. Diese letzte Formulierung schafft für Zauderer den verwaltungstechnischen Spielraum, den Vorschlag aufzuschieben und letztlich über die Europawahlen hinwegzutragen.
Zuvor kamen zwei wichtige europäische Beratungsgremien (ECHA-Chemikalien und EFSA-Lebensmittelsicherheit) in zusätzlichen Studien zu dem Schluss, dass Glyphosat keine Bedrohung für Umwelt und Mensch darstellt. Die Europäische Kommission stellt allerdings zusätzliche (neue) Bedingungen für die Verwendung in 4 bis 10 Meter breiten Schutzzonen entlang von Gewässerrändern. Außerdem müssen andere Sprühköpfe verwendet werden, die das Abwehen ausgestreuter Pestizide noch weiter minimieren.
Die EU-Länder müssen am 13. Oktober mit einer Stimmenmehrheit über die Zukunft von Glyphosat entscheiden.
In Frankreich versprach Präsident Macron 2017, Glyphosat spätestens Anfang 2021 auslaufen zu lassen, bevor er im letzten Jahr von diesem Versprechen zurücktrat. In den Niederlanden und Belgien ist die Verwendung von Glyphosat für Privatpersonen verboten, jedoch nicht in der Land- und Gartenwirtschaft. In Portugal ist die Verwendung im öffentlichen Raum verboten. In Tschechien ist es seit 2019 eingeschränkt, aber nicht verboten. Deutschland plant, Glyphosat Ende 2023 zu verbieten.
Letztlich kann der EU-Vorschlag entweder einfach blockiert oder mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden. Das bedeutet, dass mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, sich nicht nur der Stimme enthalten dürfen, sondern aktiv dafür oder dagegen stimmen müssen.
Im Vorjahr gelang dies nicht, woraufhin die EU-Kommissare selbst beschlossen, die Verwendung um ein Jahr zu verlängern, um diese zusätzlichen Studien der ECHA und EFSA zu ermöglichen.

