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Eurokommission hält vorübergehendes ukrainisches Agrar-Exportverbot aufrecht

Iede de VriesIede de Vries
Die Europäische Kommission bleibt bei der Entscheidung, die Einfuhrsperre für einige ukrainische landwirtschaftliche Produkte in fünf EU-Nachbarländer zu verlängern, allerdings für einen kürzeren Zeitraum und für weniger Produkte.

Damit weist die Europäische Kommission eine Bitte von 13 EU-Ländern, darunter Niederlande, zurück, nicht auf die ‚Erpressung‘ durch frühere illegale Grenzblockaden von polnischen und rumänischen Bauern einzugehen.

Das erst letzten Monat eilig eingeführte Exportverbot lief heute aus. Beim jüngsten EU-Agrarrat sagte Kommissar Janusz Wojciechowski bereits, dass er die Grenzen nicht sofort wieder vollständig öffnen möchte, sondern erst nach der kommenden Ernte.

Anhand von Zahlen zu Import und Export aus den Jahren 2021 und 2022 versuchte er letzte Woche zu zeigen, dass der ukrainische ‚Export‘ nach Polen, Rumänien, Ungarn, der Slowakei und Bulgarien ‚außerproportional‘ angestiegen ist und dass die Beschwerden in diesen Ländern – also – gut begründet sind.

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Beamte in Brüssel sagen nun, die Verlängerung werde bis Mitte September gelten und umfasse nicht länger Saatgut. Der ukrainische Landwirtschafts- und Ernährungsminister Mykola Solskyi deutete zuvor an, Kiew werde notfalls eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation WTO einreichen.

Solskyi sagte, sein Land versuche alles, um den Durchgang durch die Nachbarländer so reibungslos wie möglich zu gestalten. Er wies darauf hin, dass Russland nach wie vor auf vielfältige Weise versuche, den ukrainischen Export über das Schwarze Meer zu behindern.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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