Die Europäische Kommission hat die belgische Ausstiegsregelung für Spitzenverschmutzer unter den flämischen Schweinezüchtern genehmigt. Damit kann die flämische Regierung Schweinebauern, die aufhören wollen, auskaufen, um so die Stickstoffemissionen zu reduzieren, und hat das flämische Kabinett nun auch einen nationalen Stickstoffplan PAS festgelegt.
Die Europäische Kommission betrachtet die 200 Millionen Euro zur Ausfinanzierung der Spitzenverschmutzer nicht als unzulässige staatliche Beihilfe. Auch Niederlande diskutieren seit Monaten mit Brüssel über Pläne zur Ausfinanzierung niederländischer Spitzenverschmutzer, konnten sich jedoch bisher nicht einigen.
Die freiwillige Ausstiegregelung in Flandern ist ein wichtiger Bestandteil des Stickstoffabkommens, das die Koalition in Antwerpen im letzten Jahr aufgestellt hat. Damals vereinbarte die flämische Regierung, die Schweinehaltung um ein Drittel zu reduzieren. Es bestand die Befürchtung, dass die Europäische Kommission die 200 Millionen Euro als unrechtmäßige staatliche Beihilfe ansehen würde.
Die flämische Regelung steht kleinen und mittleren Schweinezüchterbetrieben offen, in Form von direkten Subventionen bis zu 120 % des Wertverlustes der Vermögenswerte. Das Geld darf nicht dazu verwendet werden, an anderer Stelle einen neuen Schweinebetrieb zu gründen: Die flämische Subvention soll tatsächlich zur Verringerung der Betriebe führen.
In der niederländischen Landwirtschaft werden solche Voraussetzungen von manchen als „Berufsverbot“ bezeichnet. Stickstoffvermittler Johan Remkes schlug im vergangenen Jahr vor, so schnell wie möglich einige hundert landwirtschaftliche Spitzenverschmutzer auszuzahlen, um damit PAS-Meldungen legalisieren zu können.
Die niederländischen Minister Van der Wal und Adema arbeiten an einem weiter gefassten, regional ausgerichteten Stickstoffansatz, haben jedoch noch keine Zustimmung aus Brüssel für ihre Ausstiegspläne erhalten.
Die Europäische Kommission hat die flämische Regelung anhand der EU-Beihilferegeln geprüft und befand, dass die Subventionsregelung notwendig und geeignet ist, die Reduzierung der Stickstoffemissionen im Agrarsektor zu unterstützen und so zum Umweltschutz beizutragen, im Einklang mit dem europäischen Green Deal.

