Präsidentin Ursula von der Leyen von der Europäischen Kommission hat die EU-Länder und ihre regionalen Behörden aufgerufen, dort, wo es nötig ist, schon jetzt gegen die Belästigungen durch den Wolf vorzugehen. Sie sagt, dass die derzeitige EU-Gesetzgebung sie dazu bereits befähigt.
Die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen sei ihrer Ansicht nach „ein reales Risiko“ für das Vieh und möglicherweise auch für den Menschen geworden.
Außerdem hat die Europäische Kommission eine neue Untersuchung zum möglichen Anpassungen des Schutzstatus des Wolfs gestartet, „um dort, wo nötig, mehr Flexibilität einzuführen, angesichts der Entwicklung dieser Art“, teilte Brüssel mit.
Da frühere Untersuchungen noch keine entscheidenden Ergebnisse lieferten, hat die Europäische Kommission zudem (mit sofortiger Wirkung) eine neue ergänzende Erfassung begonnen, mit einem Aufruf an „lokale Gemeinschaften, Wissenschaftler und alle interessierten Parteien, bis zum 22. September 2023 aktuelle Daten zur Wolfspopulation und deren Auswirkungen einzureichen“.
Die Rückkehr des Wolfs in EU-Regionen, in denen er lange Zeit abwesend war, führt laut einer EU-Pressemitteilung zunehmend zu Konflikten mit lokalen Landwirtschafts- und Jagdgemeinschaften, besonders dort, wo Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen auf Vieh nicht flächendeckend angewandt werden.
Für diese Maßnahmen steht erhebliche EU-Finanzierung zur Verfügung, wie in einem gemeinsamen Schreiben der Kommissare Sinkevičius und Wojciechowski an alle EU-Minister für Landwirtschaft und Umwelt im November 2021 beschrieben wurde.
Die Kommission gibt an, sich dessen bewusst zu sein, dass die Rückkehr des Wolfs in EU-Regionen, in denen er lange Zeit abwesend war, zu Konflikten mit lokalen Landwirtschafts- und Jagdgemeinschaften führen kann, insbesondere dort, wo Maßnahmen zur Verhinderung von Viehattacken nicht großflächig angewandt werden.
Zudem können die EU-Länder gemäß der Habitatrichtlinie von den Verboten des strengen Schutzregimes abweichen, unter anderem um sozioökonomische Interessen zu schützen, so die Kommission.

