Eine der wichtigsten Änderungen ist die Abschaffung bestimmter Vergaberegeln für Verteidigungsprojekte, die vollständig innerhalb der EU stattfinden. Europäische Verteidigungsunternehmen sind dadurch weniger von langwierigen Verfahren abhängig, die Investitionen derzeit noch verzögern.
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, europäische Verteidigungsunternehmen von bestimmten Zollverfahren zu befreien. Diese Erleichterung gilt unter anderem für die temporäre Verlegung von militärischem Material zwischen Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission bezeichnet dies als wichtigen Schritt, um gemeinsame Übungen und Lieferungen zu beschleunigen.
Die Kommission möchte außerdem, dass Verteidigungsausgaben bei der Berechnung der Staatsverschuldung außerhalb des nationalen Haushalts berücksichtigt werden. Dieser Vorschlag wird als Anreiz für EU-Länder genannt, mehr zu investieren, ohne mit den EU-Haushaltsregeln in Konflikt zu geraten.
Der Vorschlag enthält ferner Maßnahmen, um grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte zu vereinfachen. Die Kommission will beispielsweise, dass Genehmigungsverfahren für den Bau militärischer Transportkorridore (Straßen und Eisenbahnlinien) schneller verlaufen. Dadurch können Truppen und Material sich reibungsloser durch Europa bewegen.
Die Vorschläge sind Teil der umfassenderen europäischen Strategie, die Verteidigungskapazitäten kollektiv zu stärken. Sowohl das UNN als auch die Europäische Kommission nennen den Krieg in der Ukraine und die verschlechterte Sicherheitslage in Europa als Anlass für diese Beschleunigung.
Neben strukturellen Anpassungen führt die Kommission auch temporäre »Quick Fixes« ein. Dabei handelt es sich unter anderem um vereinfachte Zulassungsverfahren für neue Verteidigungsunternehmen, die europäische Zuschüsse und Aufträge in Anspruch nehmen wollen.

