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Hoekstra schafft Umweltstrafe bei Import von Kunstdünger nicht ab

Iede de VriesIede de Vries
Die Europäische Kommission will die CBAM-Kohlenstoffabgabe auf importierten Kunstdünger nicht aussetzen. Gleichzeitig schlägt Brüssel vor, bestimmte bereits eingeführte Zölle vorübergehend zu senken, um die Kosten für Landwirte und Lebensmittelproduzenten etwas zu begrenzen.
Hoekstra hält Umweltstrafe für Import von Kunstdünger und anderen umweltschädlichen Gütern aufrecht.

EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra hält an dem Mechanismus fest, der einen CO2-Preis an Waren und Rohstoffe knüpft, die in die Europäische Union importiert werden. Dies gilt nicht nur für Kunststoffe, Metalle und Aluminium, Elektrizität und Zement, sondern auch für viele Chemikalien. 

Dieses System soll sicherstellen, dass importierte Produkte denselben Klimaregeln entsprechen müssen wie jene für europäische Produzenten gelten: das sogenannte Spiegeln. Hoekstra betonte, dass die CBAM-Abgabe weniger eine Handelsabgabe sei, sondern vor allem eine Umweltsteuer auf den Import umweltschädlicher Stoffe.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission soll dieser Mechanismus ein faires Wettbewerbsumfeld für Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU schaffen. Importeure müssen daher den gleichen Klimastandards entsprechen wie die Produzenten innerhalb der EU. Außerdem scheinen die europäischen Landwirte in den letzten Monaten des vergangenen Jahres bereits große Mengen chemischer Mittel eingekauft zu haben.

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Seit Einführung der CBAM-Regelung haben mehrere EU-Länder nach Protesten der Agrarlobby gefordert, Kunstdünger aus dem System herauszunehmen. Sie befürchten, dass die Maßnahme die Kosten für Landwirte erhöhen könnte. 

Die Europäische Kommission hat diesen Antrag abgelehnt. Nach Angaben von Brüssel würde eine Aussetzung der Regelung neue Unsicherheit für den europäischen Kunstdüngersektor und für Unternehmen schaffen, die Investitionen planen. Um die Entstehung einer vollwertigen Kunstdüngerindustrie in den EU-Ländern zu fördern, sei eine Eindämmung der Importe wünschenswert, so die Begründung.

Die Kommission erkennt jedoch an, dass Sorgen über die gestiegenen Importkosten bestehen. Daher möchte Brüssel andere (Handels-)Maßnahmen ergreifen, um den Preisdruck zu verringern. Eine dieser Maßnahmen ist das vorübergehende Aussetzen verbliebener Einfuhrzölle auf bestimmte Rohstoffe für Kunstdünger. Dabei handelt es sich unter anderem um Ammoniak, Harnstoff und einige andere Produkte.

Diese Aussetzung der Abgaben gilt allerdings nicht für importierte Rohstoffe aus Russland und Weißrussland, aus denen gerade viel Import-Kunstdünger stammt. Mit diesem Schritt will die Kommission die Auswirkungen des Klimamechanismus teilweise ausgleichen. Brüssel ist der Auffassung, dass dies helfen kann, die Kosten für Landwirtschaft und Industrie zu begrenzen.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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