Niederlande sind der Ansicht, dass die EuropÀische Union hÀrter gegen unlauteren Wettbewerb durch staatlich geförderte Unternehmen aus Nicht-EU-LÀndern vorgehen muss. Die Niederlande haben den EU-LÀndern VorschlÀge vorgelegt, um strengere Regeln zu erlassen. Diese sollten bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.
Nach Angaben der StaatssekretĂ€rin Monica Keijzer (Wirtschaft) gibt es immer mehr auslĂ€ndische Unternehmen, die auf unfaire Weise Wettbewerbsvorteile genieĂen, beispielsweise durch staatliche UnterstĂŒtzung ihrer Regierung. Diese UnterstĂŒtzung kann in Form von Wissen oder Geld erfolgen, aber auch die Lieferung von gĂŒnstigen Rohstoffen oder Halbfabrikaten umfassen. Damit wĂŒrden europĂ€ische Unternehmen benachteiligt, argumentiert die niederlĂ€ndische Ministerin. Aus diesem Grund hat Den Haag der EuropĂ€ischen Kommission eine ausfĂŒhrlichere und strengere WettbewerbsĂŒberwachung vorgeschlagen, um im Vorfeld forschen und effektiver durchgreifen zu können.
Unternehmen aus DrittlĂ€ndern, die dank staatlicher Beihilfen und unregulierter Ăbergewinne unlauter mit niederlĂ€ndischen und anderen EU-Unternehmen konkurrieren, stellen ein wachsendes Problem dar. StaatssekretĂ€rin Mona Keijzer (Wirtschaft und Klima) hat ein Schreiben ĂŒber das sogenannte Level-Playing-Field-Instrument an die Zweite Kammer geschickt.
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StaatssekretĂ€rin Mona Keijzer (EZK): âWir wollen weiterhin gerne GeschĂ€fte mit LĂ€ndern auĂerhalb der EU machen. Das hat den Niederlanden als Handelsnation stets wirtschaftliche Vorteile gebracht. Aber dieser Markt muss fair sein und darf nicht durch Unternehmen verzerrt werden, die dank ihrer Ausgangssituation unzulĂ€ssige Wettbewerbsvorteile genieĂen.â
Dies gilt auch, wenn diese Unternehmen auf ihrem Heimatmarkt eine unregulierte dominante Marktstellung innehaben, die im Ungleichgewicht zu anderen Unternehmen innerhalb der EU steht. Bei dem Verdacht, dass ein Unternehmen mit staatlicher UnterstĂŒtzung ein solches Verhalten zeigt, schlĂ€gt die Niederlande vor, dass die EuropĂ€ische Kommission eine Untersuchung einleiten kann.
Wenn die Untersuchung ergibt, dass ein solches Nicht-EU-Unternehmen sich nicht an die Regeln hĂ€lt, kann die EuropĂ€ische Kommission durch die VerhĂ€ngung von BuĂgeldern oder Einfuhrverboten durchgreifen.
Die Niederlande wollen, dass die EuropĂ€ische Kommission die niederlĂ€ndischen VorschlĂ€ge berĂŒcksichtigt, wenn sie in der ersten HĂ€lfte des Jahres 2020 selbst mit VorschlĂ€gen zur BekĂ€mpfung dieses Verhaltens kommt. Ăber dieses Thema wurden bereits GesprĂ€che mit der Kommission und anderen Mitgliedstaaten gefĂŒhrt.

