Der LNV-Minister Piet Adema hatte dem Zweiten Kammer Ende letzten Jahres mitgeteilt, dass er 2023 als Übergangsjahr betrachten würde, doch die Niederlande wurden von Brüssel gerügt und müssen sich an die EU-Vorschriften halten.
Es geht um die Folgen von zwei getrennten Umweltfragen: dem neuen europäischen Green Deal und der Lebensmittelstrategie „Vom Hof auf den Tisch“ in Kombination mit der Verschärfung der Wasserrahmenrichtlinie. Diese neue GAP-Agrarpolitik wurde erst Ende letzten Jahres beschlossen, weshalb die Bauern in den Niederlanden lange abwarten mussten, was erlaubt ist und was nicht.
Außerdem hat Brüssel den Niederlanden bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass sie nicht länger von der Ausnahmeregelung (Derogation) für Nitratbelastung (also Wasserverschmutzung durch Ausbringen von Gülle auf Weiden) Gebrauch machen dürfen. So ist es ihnen künftig untersagt, entlang der Ränder von Gräben und Wasserläufen zu düngen.
Die Niederlande müssen die Nitratbelastung bereits in diesem Jahr reduzieren und nicht erst ab dem nächsten Jahr. Dies ist vor allem ein Signal, dass die Verbesserung der Wasserqualität in den Niederlanden mehr Priorität erhalten muss. Brüssel wirft den Niederlanden vor, die Vorschriften zu lax ausgelegt zu haben. Adema spricht von einem „Fehleinschätzung“.
Die Festlegung betrifft vor allem Weiden und Gewässer in den Wasserverbänden Noord-Hollands Noorderkwartier, Delfland und Brabantse Delta. Damit sind 42 Prozent der niederländischen landwirtschaftlichen Nutzfläche als belastetes Gebiet ausgewiesen.
Minister Adema hatte die Expertenkommission für Düngemittelgesetz (CDM) um eine Stellungnahme zu dieser Festlegung gebeten. Er entscheidet sich für eine Ausweisung auf Wasserverbandsebene, da es derzeit noch nicht möglich ist, Gewässer auf kleinerer Ebene genau abzugrenzen.

