Die Europäische Kommission hat Premierminister Boris Johnson noch eine zusätzliche Woche Zeit gegeben, um einen neuen britischen EU-Kommissar zu benennen, droht nun aber auch mit rechtlichen Schritten gegen London. Dieses Verfahren ist der erste Schritt, der zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen kann.
In einem Schreiben an die britische Regierung bittet Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen formell um Klarstellung bezüglich der „Verletzung des EU-Vertrags“. London hat dafür bis Freitag, den 22. November, Zeit. Sollte dies nicht geschehen oder die Antwort nicht zufriedenstellend sein, wird die Kommission weitere Schritte einleiten, möglicherweise sogar in Form eines Eilverfahrens vor dem Gerichtshof in Luxemburg.
Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens erfolgt, nachdem Premier Boris Johnson mitgeteilt hatte, er könne im Vorfeld der britischen Wahlen am 12. Dezember keine internationalen Ernennungen genehmigen. EU-Juristen erklärt, diese Argumentation widerspreche dem EU-Vertrag; ein EU-Land könne sich nicht auf nationale Regelungen berufen, um europäische Vorschriften zu umgehen.
Solange das Vereinigte Königreich Mitglied der EU ist, ist es gemäß den EU-Verträgen verpflichtet, einen Kommissar zu stellen. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben darauf auch in ihrer Entscheidung hingewiesen, den Briten die Frist für den Brexit bis zum 31. Januar zu verlängern. Die Europäische Kommission ist schließlich der rechtliche „Hüter“ der Einhaltung der EU-Verträge.
Beobachter in Brüssel äußerten Befürchtungen, dass die Androhung rechtlicher Maßnahmen im britischen Wahlkampf von Brexit-Befürwortern als Argument genutzt werden könnte, wonach Brüssel mit allen Mitteln versuche, Großbritannien in der EU zu halten. Andere hingegen sagen, dass die „Ankündigung“ möglicher rechtlicher Schritte lediglich eine Frage der „Verfahrensvorsicht“ ist, die es der Europäischen Kommission ermöglicht, später rechtsgültige Entscheidungen zu treffen.
Die Europäische Kommission plant dennoch, am 1. Dezember ihre Arbeit aufzunehmen, trotz der Weigerung der britischen Regierung, einen Kommissar zu benennen. In diesem Fall hat Von der Leyen mindestens zwei Optionen: Entweder mit 27 Kommissaren statt 28 zu starten oder den derzeitigen britischen Kommissar Julian King vorübergehend im Amt zu behalten. Einige Juristen sagen sogar, dass bei anhaltender britischer Weigerung die EU selbst einen britischen Kandidaten ernennen kann, auch ohne Zustimmung Londons.

