Infolgedessen wird der Vorschlag nun dem Berufungsausschuss vorgelegt. Es wird erwartet, dass dieser Ausschuss den Vorschlag in der ersten Hälfte des Novembers erörtern und darüber abstimmen wird. Eine Entscheidung über die Verlängerung der Glyphosatanwendung muss spätestens am 14. Dezember 2023 getroffen werden, da die derzeitige Zulassung am 15. Dezember 2023 ausläuft.
Genehmigungen für Präparate, die Glyphosat enthalten, können unter den aktuellen Zulassungsbedingungen ein weiteres Jahr gültig sein, das heißt bis zum 15. Dezember 2024, sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt werden. Kritiker sehen die Verwendung von Glyphosat als große Bedrohung für die Umwelt, doch Hersteller widersprechen dem.
Für eine qualifizierte Mehrheit benötigt die Europäische Kommission die Zustimmung von mindestens 55 Prozent der EU-Staaten, die zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Kurz vor einer Abstimmung war bereits klar, dass die EU-Länder noch zu gespalten sind, um die mindestens erforderlichen 15 Befürworter oder Gegner zu versammeln.
Von einigen Ländern ist derzeit noch unklar, wie ihre Position lautet. Höchstens gab es 8 Befürworter und 3 mögliche Befürworter, bei 3 Gegnern (Kroatien, Luxemburg, Österreich) und 3 Enthaltungen (Niederlande, Belgien, Deutschland) sowie sieben Zauderern.
Unter den Enthaltungen und Zauderern befinden sich einige Länder, die den Vorschlag dennoch zu einer Mehrheit verhelfen können. So hat Schweden, das derzeit die „neutrale“ rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, gemäß den Verfahren noch keine endgültige Position bezogen.
Frankreich würde nur zustimmen, wenn die französische Glyphosat-Variante verwendet wird; keine zehn, sondern sieben Jahre Zulassung, mit einer Maximalnutzungsmenge pro Hektar und ausschließlich in „sicheren“ landwirtschaftlichen Gebieten.
Wenn es Mitte November im Berufungsausschuss erneut keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag gibt, könnte die Europäische Kommission diesen auch eigenständig genehmigen. In diesem Fall droht sich die Situation der vergangenen Jahre zu wiederholen, in der eine Mehrheit des Europäischen Parlaments Glyphosat verbieten will, die 27 EU-Länder aber mehrheitlich nicht.
Die Europäische Kommission gerät damit von zwei Seiten unter Druck. Obwohl das Parlament kein Vetorecht im Zulassungsverfahren besitzt, hat es eine beratende Funktion. Auf Initiative der Grünen wird derzeit eine Entschließung vorbereitet, die wahrscheinlich in zwei Wochen in Straßburg auf der Tagesordnung steht.

