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52,4 Millionen aus dem EU-Corona-Fonds zur Erholung der niederländischen Landwirtschaft

Iede de VriesIede de Vries
Generalansicht des Europäischen Parlaments in Brüssel

Niederlande erhalten dieses und nächstes Jahr insgesamt mehr als 52 Millionen Euro aus dem großen europäischen Corona-Wiederaufbaufonds für wirtschaftliche Unterstützung der Landwirtschaft. Das schreibt Ministerin Carola Schouten für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität an die Zweite Kammer.

Das Geld steht dem Agrarsektor über zwei bereits bestehende landesweite Förderprogramme zur Verfügung: die Investitionsregelung Grün-Wirtschaftliche Erholung und die Kooperationsregelung Grün-Wirtschaftliche Erholung.

Landwirtschaftsbetriebe in der gesamten Europäischen Union sind von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Um sie zu unterstützen, hat die Europäische Kommission einen Teil des Europäischen Wiederaufbaufonds für die Landwirtschaft bereitgestellt.

Aus diesem Wiederaufbaufonds wird die Niederlande in den kommenden zwei Jahren 52,4 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums und die wirtschaftliche Erholung erhalten. Im Jahr 2021 stehen 15,5 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2022 werden es 36,9 Millionen Euro sein. Diese zusätzlichen Mittel werden über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Gemeinsamen Agrarpolitiks (GAP) (POP3+) bereitgestellt.

Niederländische landwirtschaftliche Unternehmer können über zwei landesweite Programme auf dieses Geld zugreifen. Diese Programme zielen darauf ab, Präzisionslandwirtschaft, junge Landwirte, Digitalisierung, kurze Versorgungsketten, die Bekämpfung von Trockenheit und Versalzung, gebietsspezifische Pilotprojekte und naturinklusive Landwirtschaft zu fördern.

Die Europäische Kommission hat Bedingungen für die Verwendung der Mittel festgelegt. Mindestens 55 % der Subvention müssen für wirtschaftliche Erholung und mindestens 37 % für Umwelt- und Klimaziele ausgegeben werden.

Darüber hinaus hat Ministerin Schouten mit den Provinzen und Wasserverbänden zusätzliche Vereinbarungen über Landförderungen für die Jahre 2021 und 2022 (POP3+) getroffen. Dieses Übergangsprogramm gilt bis zum Inkrafttreten der neuen europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2023.

Im POP3+ liegt der Fokus vor allem auf Klima, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft (einschließlich Stickstoff). Das bedeutet, dass Subventionen für diese Themen früher als zuvor förderfähig sind.

Insgesamt stehen für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in den Jahren 2021 und 2022 über 545 Millionen Euro zur Verfügung, davon mehr als 342 Millionen Euro aus EU-Fonds. Die verbleibenden 202,8 Millionen Euro stammen von den Provinzen, Wasserverbänden und dem Staat.

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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