Mit Auszahlungen in Höhe von 378,5 Milliarden Euro soll die GAP für den Zeitraum 2021-2027 eine gerechte Einkommensstützung für Landwirte, Ernährungssicherheit und Lebensgrundlagen auf dem Land gewährleisten. Zudem soll die Umwelt vor Schäden und vor Klimawandel geschützt werden, der sich beispielsweise durch Extremwetter direkt auf die landwirtschaftliche Produktion auswirken kann.
„Der grüne Ansatz der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde verbessert. Verglichen mit früher haben wir jedoch keine wesentlichen Unterschiede in den Agrarplänen der Mitgliedstaaten festgestellt“, sagte Nikolaos Milionis, das EuRH-Mitglied, das für die Prüfung verantwortlich ist. „Wir kommen zu dem Schluss, dass die Klima- und Umweltambitionen der Mitgliedstaaten deutlich hinter denen der EU zurückbleiben. Zudem glauben wir, dass wichtige Elemente zur Bewertung der grünen Leistungen fehlen.“
Mit der neuen GAP mussten mehr Voraussetzungen erfüllt werden, um EU-Mittel zu erhalten. Außerdem erhielten die EU-Länder mehr Flexibilität bei der Anwendung bestimmter Regeln, und es wurden Öko-Regelungen in die Politik aufgenommen. Diese Regelungen belohnen Praktiken, die sich positiv auf Klima, Umwelt und Tierschutz auswirken.
Die Prüfer stellen fest, dass die GAP-Pläne nicht wesentlich grüner sind als in der vorherigen Periode. Zudem kann die grüne Wirkung der Pläne weiter abnehmen, da nach den Bauernprotesten im Mai 2024 einige Vorgaben gelockert wurden. So müssen Landwirte ihre Anbaufruchtfolge nicht mehr umstellen, um die Bodenqualität zu verbessern; zuvor war dies verpflichtend.
Der Rechnungshof erklärt, dass die GAP-Pläne nicht gut auf den Green Deal abgestimmt sind. EU-Länder sind nicht verpflichtet, die geschätzten Beiträge zu den Zielvorgaben des Green Deals in ihre nationalen strategischen Agrarpläne aufzunehmen. Laut den Prüfern gibt es nur ein messbares Ziel, nämlich die Zunahme der ökologisch bewirtschafteten Agrarfläche.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein wichtiges Politikfeld der Europäischen Union und umfasst 31 Prozent des EU-Haushalts für 2021-2027. Sie baut auf Plänen auf, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt wurden. Die GAP besteht aus zwei Fonds: dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für Garantien (ELFG) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

