Auch die Finanzminister der EU-Länder sind, ebenso wie das Europaparlament, der Ansicht, dass eine CO2-Abgabe auf Importe aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden muss. Eine solche "grüne Zollschranke" ist eines der wichtigsten Elemente der Green Deal-Klimagesetze von EU-Kommissar Frans Timmermans.
Der niederländische PvdA-Europaabgeordnete Mohammed Chahim arbeitet als Berichterstatter im Namen des Europäischen Parlaments an diesen Gesetzesvorschlägen. Er zeigt sich angenehm überrascht über die schnelle Einigung der EU-Länder, bleibt jedoch kritisch.
„Es ist vielversprechend, dass sich die europäischen Mitgliedstaaten so schnell darauf verständigen, auch Industriezweige außerhalb Europas zur CO2-Reduzierung zu verpflichten. Aber the proof of the pudding is in the eating: Das Abkommen der Finanzminister lässt noch viele Fragen zu wichtigen Details dieser Carbon Border Adjustment Measure CBAM (ausgesprochen: Kee-bam) offen.
Unternehmen in Europa zahlen bereits seit längerem für ihre CO2-Emissionen. Um einen fairen Wettbewerb mit der Industrie außerhalb Europas zu gewährleisten, erhalten sie derzeit kostenlose Emissionsrechte als Kompensation. Wenn die CBAM-Gesetzgebung eingeführt wird, sollen diese kostenlosen Emissionsrechte schrittweise reduziert und letztlich abgeschafft werden.
Im am Dienstag erzielten Abkommen der Finanzminister wird jedoch nichts zur schrittweisen Abschaffung dieser kostenlosen Emissionsrechte erwähnt. Chahim: „Genau dieser Elefant im Raum wird nicht angesprochen. Nicht zu vergessen: CBAM ist in erster Linie eine Klimaschutzmaßnahme.
Diese Maßnahme soll verhindern, dass umweltschädliche europäische Produktion außerhalb der EU angesiedelt wird (Verlagerungseffekt). Für mich ist klar: Kein CBAM ohne Klarheit über den Ausstieg aus den kostenlosen Emissionsrechten.”
Das Europaparlament ist noch dabei, seine Position zur CO2-Importabgabe festzulegen. Unter der Leitung von Chahim werden derzeit über 1300 Änderungsanträge zum Gesetzesvorschlag behandelt.
Voraussichtlich wird das Europaparlament am 11. Mai über CBAM abstimmen, woraufhin in (Trilog-)Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten (dem Europäischen Rat) das Gesetz zu einer endgültigen Einigung gebracht werden soll.
Diese neue Gesetzgebung wird Auswirkungen auf die Handelsabkommen haben, die die EU mit Nicht-EU-Ländern abschließen kann. Die Nichtanwendung einheitlicher Spielregeln hat bereits dazu geführt, dass das Mercosur-Abkommen mit südamerikanischen Ländern noch nicht ratifiziert werden kann. Die neue Kohlenstoff-Zollabgabe wird voraussichtlich nur für einen Teil der Lebensmittel- und Agrarproduktion gelten.

