Die Europäische Union hatte vor Jahren Richtlinien erlassen, um den Einsatz von GVO-Futtermitteln einzuschränken. Diese Richtlinien entstanden aus Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen und dem Wunsch, die Biodiversität zu schützen. Die EU-Mitgliedsländer einigten sich darauf, schrittweise auf GVO-freie Tierfutter umzusteigen. Die genaue zeitliche Umsetzung und Durchführung dieser Verbote variierte jedoch von Land zu Land.
Letzten Monat hat die Europäische Kommission allerdings die Einfuhr und Nutzung von zwei neuen gentechnisch veränderten Maissorten sowohl für den menschlichen Verzehr als auch für die Tierfütterung genehmigt.
Diese Genehmigung erfolgte nach einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Durch diese Zulassung können europäische Landwirte und Lebensmittelhersteller weiterhin diese GVO-Maissorten einsetzen.
Der Hauptgrund für die Verschiebung in Polen ist die Abhängigkeit von importierter (vor allem brasilianischer) GVO-Soja, die überwiegend gentechnisch verändert ist. Dieses Produkt ist in der polnischen Tierhaltung als Proteinquelle für Tierfutter von wesentlicher Bedeutung.
Lokale Alternativen, wie europäisches Sojaschrot oder andere GVO-freie Proteinquellen, sind derzeit entweder nicht ausreichend verfügbar oder deutlich teurer. Dies würde die Produktionskosten für Landwirte erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit des polnischen Agrarsektors schwächen.
Polen ist nicht das einzige Land, das mit der Umsetzung des GVO-Verbots zu kämpfen hat. Mehrere EU-Länder haben bereits zuvor Lockerungen oder Verschiebungen vorgenommen. Deutschland und Spanien beispielsweise haben angesichts der großen Abhängigkeit von importiertem Tierfutter und der Schwierigkeiten, tragfähige Alternativen zu finden, eine gewisse Flexibilität in ihrer Politik gezeigt.
Frankreich hat trotz strenger GVO-Vorschriften ebenfalls Ausnahmen für bestimmte Tierfutterimporte zugelassen, um die Kontinuität im Agrarsektor zu gewährleisten.

