Auch Polen wird vorerst weiterhin GVO-Mais für die Tierfütterung importieren

Die polnische Regierung hat beschlossen, das geplante Einfuhrverbot für gentechnisch veränderte (GVO) Tierfutter erneut zu verschieben. Das Verbot sollte ursprünglich ab Januar dieses Jahres in Kraft treten, wurde nun aber um fünf Jahre auf 2030 verschoben. Anlass für diese Entscheidung ist die derzeit begrenzte Verfügbarkeit alternativer Futtermitteloptionen.

Die Europäische Union hatte vor Jahren Richtlinien zur Begrenzung des Einsatzes von GVO-Futtermitteln erarbeitet. Diese Richtlinien entstanden aus Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen und dem Wunsch, die biologische Vielfalt zu schützen. Die EU-Länder einigten sich auf einen schrittweisen Übergang zu gentechnikfreien Futtermitteln. Der genaue Zeitpunkt und die Umsetzung dieser Verbote variierten jedoch je nach Land.

Allerdings hat die Europäische Kommission letzten Monat die Einfuhr und Verwendung zweier neuer gentechnisch veränderter Maissorten sowohl für den menschlichen Verzehr als auch für die Tierernährung genehmigt.

Diese Zulassung erfolgte nach einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese Zulassung bedeutet, dass europäische Landwirte und Lebensmittelhersteller diese gentechnisch veränderten Maissorten nun weiterhin verwenden können.

Der Hauptgrund für die Verschiebung in Polen ist die Abhängigkeit von importiertem (hauptsächlich: brasilianischem) GVO-Soja, das größtenteils gentechnisch verändert ist. Dieses Produkt ist in der polnischen Viehwirtschaft als Proteinquelle für Tierfutter unverzichtbar. 

Lokale Alternativen, wie zum Beispiel europäisches Sojaschrot oder andere gentechnikfreie Proteinquellen, sind derzeit nicht ausreichend verfügbar oder deutlich teurer. Dies würde die Produktionskosten für die Landwirte erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit des polnischen Agrarsektors schwächen.

Polen ist nicht das einzige Land, das mit der Umsetzung des GVO-Verbots zu kämpfen hat. Mehrere EU-Länder haben bereits zuvor Lockerungen oder Verschiebungen eingeführt. Deutschland und Spanien beispielsweise haben angesichts der hohen Abhängigkeit von importiertem Tierfutter und der Herausforderungen bei der Suche nach praktikablen Alternativen eine gewisse Flexibilität in ihrer Politik gezeigt. 

Frankreich hat trotz strenger GVO-Vorschriften auch Ausnahmen für bestimmte Tierfutterimporte zugelassen, um die Kontinuität im Agrarsektor zu gewährleisten.