Das Europäische Parlament und die EU-Länder haben sich auf die Einführung eines „Rechts auf Reparatur“ geeinigt, es sei denn, diese ist teurer als ein Ersatz. Händler sind verpflichtet, defekte Produkte innerhalb der Garantiezeit zu reparieren, anstatt sie gegen neue auszutauschen.
Die neue EU-Verordnung führt eine zusätzliche gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten ein und sorgt dafür, dass unabhängige Reparaturbetriebe einen besseren Zugang zu Ersatzteilen haben. Darüber hinaus ist es den Herstellern verboten, Klauseln oder Software- und Hardwaretechniken zu verwenden, die eine Reparatur behindern.
Darüber hinaus müssen Lieferanten mitwirken, um sicherzustellen, dass technisch reparierbare Produkte wie Staubsauger, Waschmaschinen, Fernseher, Tablets und Smartphones auch nach Ablauf der Garantiezeit repariert werden können.
In manchen Fällen muss ein Ersatzgerät leihweise angeboten werden und die Garantiezeit nach der Reparatur verlängert werden.
Die Europäische Union will dafür sorgen, dass weniger Dinge auf dem Müll landen und weniger Rohstoffe verschwendet werden. Laut Brüssel könnte der Gesetzentwurf in 15 Jahren zu 18 Millionen Tonnen weniger CO2-Emissionen führen.
Die europäischen Verhandlungsführer waren sich einig, dass jedes EU-Land mindestens eine Maßnahme zur Reparaturförderung einführen sollte, etwa Gutscheine, Informationskampagnen, Kurse oder die Unterstützung privater Reparaturclubs. Repair Cafés sind kostenlose Treffen, bei denen Menschen anderen helfen, kaputte Dinge zu reparieren. Oft sind Werkzeuge und Materialien vorhanden.
Sobald die Richtlinie sowohl vom Rat als auch vom Parlament angenommen und im Amtsblatt des EU veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.