Auf diesem europäischen Behindertenausweis kann der Buchstabe A für Personen mit Behinderung hinzugefügt werden, die im öffentlichen Verkehr auch Anspruch auf Unterstützung durch eine persönliche Assistenz haben. Zur Vermeidung von Fälschungen und Betrug wird der Ausweis mit einem QR-Code versehen.
Der europäische Behindertenausweis wird von den Mitgliedstaaten kostenlos ausgestellt und verlängert, es sei denn bei Verlust oder Beschädigung. Die EU-Länder dürfen eine Gebühr für Verwaltungskosten erheben.
Etwa 87 Millionen Menschen in Europa leben mit einer Form von Behinderung. Sie stoßen regelmäßig auf Hindernisse bei Reisen und Aufenthalten in anderen europäischen Ländern, da ihr Behindertenstatus nicht überall gleich anerkannt wird.
In den vergangenen Jahren hatte die Europäische Kommission bereits einen Test mit der Harmonisierung der bereits existierenden nationalen Behindertenausweise aus acht Ländern durchgeführt: Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien und Slowenien.
Bislang hat jedes EU-Land seine eigenen Regeln für die Nutzung eines Behindertenparkhausausweises. Der neue Ausweis ist auch in Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz gültig.
Intensive Verhandlungen über die endgültige Form begannen am 17. Januar und wurden innerhalb von weniger als einem Monat mit dem heutigen Abkommen erfolgreich abgeschlossen. Auf technischer Ebene werden die Arbeiten fortgesetzt, um die rechtlichen Texte und die mehrsprachige Spezialwebseite abzuschließen.

