Der britische Premierminister Johnson hat seine umstrittenen Änderungen am Brexit-Gesetz, die die zuvor zwischen Brüssel und London getroffenen Vereinbarungen aufweichen, endgültig vom Unterhaus verabschieden lassen. Gestern Abend fand die endgültige Abstimmung statt, die eine komfortable Mehrheit von 340 zu 256 Stimmen ergab.
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass das britische Gesetz internationales Recht verletzt. London spricht von einer "begrenzten Verletzung". Die Europäische Kommission hat "kein Signal" erhalten, dass die Briten ihr umstrittenes Brexit-Gesetz zurückziehen wollen. Die EU werde "nicht zurückhaltend" bei rechtlichen Schritten sein, sagte Vizepräsident Maroš Šefčovič zuvor nach Gesprächen mit dem britischen Brexit-Minister Michael Gove in Brüssel. Dabei wurde als Ultimatum ‚Ende September‘ genannt.
Am 1. und 2. Oktober findet ein außerordentlicher EU-Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs statt, und nächste Woche wird eine Entscheidung des Europäischen Parlaments erwartet. Die EU hatte Anfang dieses Monats von London verlangt, seine Gesetzgebung zum Binnenmarkt noch in diesem Monat zurückzuziehen. Šefčovič ließ jedoch vage, welche Strafmaßnahmen die Kommission erwägt, falls dies nicht bis zum 1. Oktober geschieht.
Die britische Gesetzesänderung muss noch vom Oberhaus abgesegnet werden, ein Termin dafür steht jedoch noch nicht fest. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Boris diese Oberhaus-Behandlung so lange wie möglich hinauszögert und damit die EU mehr oder weniger zwingt, als Erste einen Bruch herbeizuführen.
Boris Johnson hatte zuvor erklärt, dass spätestens bis zum 15. Oktober Klarheit darüber herrschen müsse, ob es ein EU-Großbritannien-Handelsabkommen geben wird. Wenn Brüssel und London kein Handelsabkommen erzielen, droht ab dem 1. Januar nicht nur ein chaotischer Wirtschaftsverkehr zwischen der EU und Großbritannien.
Die europäische Agrardachorganisation Copa warnt, dass ein mögliches No-Deal katastrophale Folgen für den Agrarsektor in Europa und Großbritannien haben könnte. Die Aussicht, dass die Verhandler kein Abkommen erreichen, würde für Landwirte, Agrar- und Lebensmittelunternehmen sowie Händler, die bereits durch die COVID-19-Pandemie kämpfen, eine verheerende Doppelbelastung darstellen, so COPA.
In den vergangenen zwei Jahren haben Produzenten und Händler europäischer Lebensmittelunternehmen, Mitgliedstaaten und andere sich darauf vorbereitet, den Schock des britischen EU-Austritts abzufangen. Doch wo diese Branchen Vorhersehbarkeit benötigen, herrscht bislang nur Unsicherheit, ohne Klarheit darüber, wie der Export ab dem 1. Januar 2021 gehandhabt wird.
So muss noch ein ganzes System von Importzöllen und Zollkontrollen entwickelt werden, und der Transportsektor muss noch angepasst werden. Zuvor wurde von Staus mit tausenden Lastwagen an den Fährhäfen in Großbritannien gesprochen.

