ZuhauseEUCopa-Cosega gegen Rückkehr zur Landwirtschaft im Naturschutzgesetz

Copa-Cosega gegen Rückkehr zur Landwirtschaft im Naturschutzgesetz

Der europäische Agrardachverband Copa-Cosega ist mit der am Donnerstag zwischen der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament geschlossenen Einigung zum Naturwiederherstellungsgesetz nicht einverstanden.

Nach Angaben des Agrardachverbandes ist der spanische Chefunterhändler César Luena (S&D) mit dem Abkommen über sein Verhandlungsmandat hinausgegangen. 

Das am Donnerstagabend geschlossene Abkommen enthält weiterhin den umstrittenen Artikel 9 zu landwirtschaftlichen Ökosystemen in und in der Nähe von Naturgebietenieden. Dieser Artikel wurde letzten Monat von einer knappen Mitte-Rechts-Mehrheit des Europäischen Parlaments gestrichen. Auf Drängen der EVP/CDA-Fraktion wurde seit Monaten versucht, die Landwirtschaft möglichst aus dem Naturschutzvorschlag herauszuhalten. 

Artikel 9 war in noch größerer Form im ursprünglichen Vorschlag von Umweltkommissar Virginius Sinkevicius enthalten, wurde jedoch später in abgeschwächter Form von den EU-Umweltministern unterstützt. Tatsächlich war der ursprüngliche Kommissionsvorschlag in den letzten Monaten erheblich abgeschwächt worden, wurde aber am Donnerstagabend von Kommissaren und Ministern wiederbelebt.

Die Beteiligung der spanischen sozialdemokratischen Chefunterhändlerin Luena daran dürfte laut Copa-Cosega dazu führen, dass nun alle Europaabgeordneten noch einmal darüber nachdenken sollten. Dies wird als verschleierter Aufruf gewertet, die Trilog-Vereinbarung Ende November abzulehnen. Die EVP/CDA-Fraktion sagte in einer Antwort am Freitag, dass sie „den Text der Vereinbarung noch studiert“.

Das Abkommen sieht zwar vor, dass die Kosten für die Wiederherstellung der Natur nicht aus dem Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik bestritten werden dürfen und dass Landwirte nicht zur Mitarbeit bei der Wiederherstellung der Natur gezwungen werden dürfen. In den ersten zehn Jahren gelten die Regelungen nur im Rahmen von Natura2000-gebieden, auch wenn es landwirtschaftliche Funktionen umfasst.

Um festzustellen, ob sich die Natur erholt, werden drei Kriterien entwickelt, von denen die EU-Länder zwei verwenden können. Dies betrifft Schmetterlingszahlen, Landschaftselemente und organischen Kohlenstoff.

In der modifizierten Fassung wurde auf Vorschlag von EVP-Vizepräsidentin Esther de Lange auch eine Notbremse eingebaut, für den Fall, dass die Lebensmittelversorgung gefährdet sein könnte. Darüber entscheiden nicht die EU-Länder selbst, sondern die Europäische Kommission.

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