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Copa-Cosega gegen Rückkehr der Landwirtschaft im Naturschutzgesetz

Iede de VriesIede de Vries
Der europäische Agrardachverband Copa-Cosega ist mit dem am Donnerstag von der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament erzielten Einigung zum Naturschutzgesetz nicht einverstanden.
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Nach Ansicht des Landwirtschaftsdachverbands hat der spanische Hauptunterhändler César Luena (S&D) mit dem Abkommen sein Verhandlungsmandat überschritten. 

Im in der Nacht zum Donnerstag geschlossenen Abkommen wurde dennoch der umstrittene Artikel 9 über landwirtschaftliche Ökosysteme in und an Naturschutzgebieten aufgenommen. Dieser Artikel war im vergangenen Monat von einer knappen zentristisch-rechten Mehrheit des Europäischen Parlaments gestrichen worden. Auf Drängen der EVP/CDA-Fraktion wurde monatelang versucht, die Landwirtschaft so weit wie möglich aus dem Naturschutzvorschlag herauszuhalten. 

Dieser Artikel 9 war in noch umfangreicherer Form im ursprünglichen Vorschlag von Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius enthalten, wurde später jedoch in abgeschwächter Form von den EU-Umweltministern unterstützt. Tatsächlich wurde der ursprüngliche Kommissionsvorschlag in den vergangenen Monaten deutlich abgeschwächt, doch in der Nacht zum Donnerstag von Kommissaren und Ministern wieder aufgestockt.

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Dass der spanische sozialdemokratische Hauptunterhändler Luena daran mitgewirkt hat, sollte laut Copa-Cosega dazu führen, dass alle Europaabgeordneten ihre Haltung nun erneut überdenken. Dies wird als verdeckte Aufforderung verstanden, das Trilog-Abkommen Ende November doch noch abzulehnen. Die EVP/CDA-Fraktion ließ am Freitag in einer Stellungnahme wissen, man werde „den Text des Abkommens noch prüfen“.

Im Abkommen wurde allerdings vereinbart, dass die Kosten für die Natursanierung nicht aus dem Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik bezahlt werden dürfen und dass Landwirte nicht verpflichtet werden dürfen, an der Natursanierung mitzuwirken. Außerdem gelten die Regeln in den ersten zehn Jahren nur innerhalb der Natura 2000-Gebiete, auch wenn dort landwirtschaftliche Funktionen vorhanden sind.

Um feststellen zu können, ob sich die Natur erholt, werden drei Kriterien entwickelt, von denen die EU-Länder zwei anwenden dürfen. Dabei handelt es sich um Schmetterlingszählungen, Landschaftselemente und organischen Kohlenstoff.

In der angepassten Version wurde auf Anregung der EVP-Vizepräsidentin Esther de Lange auch eine Notbremse eingebaut, falls die Lebensmittelversorgung gefährdet sein sollte. Darüber entscheiden nicht die EU-Länder selbst, sondern die Europäische Kommission.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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