Die dänische Regierung hat diese Entscheidung unter anderem nach intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission getroffen. Dänemark ist es in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren, ähnlich wie den Niederlanden und Irland, nicht gelungen, die Verschmutzung der (Küsten-)Gewässer ausreichend zu reduzieren.
Deutschland hat zuvor jahrelang versucht, sich den europäischen Regeln zu entziehen und verlor deshalb bereits 2014 die Derogation. Einige dänische landwirtschaftliche Betriebe sind seit 22 Jahren von der Nitratrichtlinie befreit, dürfen aber künftig weniger tierische Gülle auf Grünland ausbringen. Dadurch muss kurzfristig für eine Million Tonnen tierische Gülle ein anderer Ort gefunden werden.
Der Verlust der Derogation hat große Auswirkungen auf den Rindersektor, da etwa 40 Prozent der dänischen Milchkühe in Betrieben gehalten werden, die diese nutzen. Viehhalter werden geschätzt rund 30.000 zusätzliche Hektar Fläche benötigen, also bis zu 35 Prozent mehr, um ihre tierische Gülle anderweitig auszubringen. In Irland droht eine ähnliche Situation.
In den vergangenen Jahren haben aufeinanderfolgende niederländische Landwirtschaftsminister vergeblich versucht, eine weitere Verschiebung zu erwirken. Mit Brüssel ist darüber nicht zu verhandeln, auch weil bereits ein über mehrere Jahre gestreckter stufenweiser Abbau vorgesehen ist.
Auch in Dänemark steht seit einigen Monaten die Option einer möglichen Verringerung des Viehbestandes ganz oben auf der Agenda, unter anderem nachdem ein Expertengremium („die grüne Tripartite“) empfohlen hat, eine zusätzliche Steuer auf die Stickstoffemission einzuführen. In diesem Fall könnten Viehhalter Subventionen für die Umstellung auf nachhaltige und klimaneutrale Lebensmittelproduktion erhalten.

