Der Behindertenparkausweis wird bald im gesamten EU gültig sein

Es wird einen EU-weiten Behindertenausweis geben, der auch als europäischer Behindertenparkausweis dient. Darauf haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten geeinigt.

Für behinderte Menschen, die auch Anspruch auf Unterstützung durch eine persönliche Begleitperson im öffentlichen Verkehr haben, kann der Buchstabe A auf dem Europäischen Behindertenausweis hinzugefügt werden. Um Fälschungen und Betrug vorzubeugen, wird die Karte mit einem QR-Code versehen.

Die Europäische Behindertenkarte wird von den Mitgliedstaaten kostenlos ausgestellt und verlängert, außer im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung. Die EU-Länder können eine Verwaltungsgebühr erheben.

Etwa 87 Millionen Menschen in Europa leben mit irgendeiner Form von Behinderung. Bei Reisen und Aufenthalten im europäischen Ausland stoßen sie regelmäßig auf Hindernisse, da ihr Behindertenstatus nicht überall gleichermaßen anerkannt wird. 

In den letzten Jahren hatte die Europäische Kommission bereits ein Pilotprojekt zur Harmonisierung bestehender nationaler Behindertenausweise aus acht Ländern durchgeführt: Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien und Slowenien.

Bisher hat jedes EU-Land seine eigenen Regeln für die Verwendung eines Behindertenparkausweises. Die neue Karte gilt auch in Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz.

Die intensiven Verhandlungen über die endgültige Form begannen am 17. Januar und konnten mit der heutigen Einigung innerhalb von weniger als einem Monat erfolgreich abgeschlossen werden. Auf technischer Ebene werden die Arbeiten zur Fertigstellung der Rechtstexte und der mehrsprachigen speziellen Website fortgesetzt.