Der europäische Einzelhandel fordert eine Untersuchung der französischen Preisabsprachen

Die europäische Lebensmitteleinzelhandelsorganisation EuroCommerce fordert, dass die Europäische Kommission eine eingehende Untersuchung der jüngsten Änderungen der französischen Lebensmittelpreisverordnung durchführt. Laut EuroCommerce würde das französische nationale Egalim-3-Gesetz gegen die Grundsätze des freien Marktes der Europäischen Union verstoßen, da es einer Marktabschottung gleichkäme.

Der Protest richtet sich gegen das sogenannte „Loi Descrozaille“ oder „Egalim 3“, das Anfang des Jahres vom französischen Parlament verabschiedet wurde. „Dieses Gesetz hindert Einzelhändler und Großhändler daran, bessere Einkaufsbedingungen im europäischen Binnenmarkt anzustreben“, sagte Christel Delberghe, Generaldirektorin von EuroCommerce. 

Das aktualisierte Gesetz umfasst verschärfte Vereinbarungen zwischen französischen Herstellern, Händlern, Supermärkten und Verbrauchern von Lebensmitteln. Dies führt auch zu verbindlichen Vereinbarungen für die französische Viehwirtschaft, Landwirtschaft und den Gartenbau, nicht nur über Preise und Tarife, sondern auch über Qualität und Mengen. 

Dadurch bleibt das Machtgleichgewicht und die Handelspraktiken innerhalb der nationalen französischen Lebensmittelkette mehr oder weniger erhalten. Das Gesetz schreibt spezifische Regeln für Preise, Werbeaktionen und Vertragsbeziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren in der Lebensmittelindustrie vor.

Die Handelsorganisation EuroCommerce beklagt insbesondere, dass große europäische Einzelhandelsketten nur begrenzt in der Lage seien, französischen Verbrauchern Preisnachlässe und Angebote anzubieten. Darüber hinaus stoßen sie auf Hindernisse in ihren europaweiten Einkaufspraktiken. 

In den letzten Jahren hat die Europäische Union das französische System der nationalen Preisfestsetzung (Egalim) genehmigt. Nach Brüsseler Kriterien führt dieses System kaum zu Marktstörungen. Brüssel muss dies nun erneut einer gründlichen Untersuchung unterziehen.