Der Beschluss der Berner Konvention, die Möglichkeit zum Abschuss von Wölfen auszuweiten, hatte bisher keine Konsequenzen. Die Nicht-EU-Länder, die dem Vertrag beigetreten sind, haben bereits angedeutet, dass sie ihn nicht benötigen. Und die EU-Länder müssen noch alle möglichen Verfahren durchlaufen.
Allerdings haben die Vertragsstaaten einen wichtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität im Wolfsmanagement gemacht. Die Länder haben einer Änderung des Schutzstatus des Wolfes zugestimmt. Die Herabstufung des Status bedeutet, dass die lokalen Behörden mehr Möglichkeiten haben, Problemwölfe zu bekämpfen.
Nun muss die auf diesem Vertrag basierende europäische Habitat-Gesetzgebung noch geändert werden. Dies geschieht im regulären Verfahren, wobei die EU-Länder und das Europäische Parlament die endgültige Entscheidung treffen. In der Praxis bedeutet dies, dass es einige Zeit dauern wird, bis EU-Länder die Anpassung bemerken.
Vor einem Jahr machte die (bisherige) Europäische Kommission einen Vorschlag, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Die Kommission tat dies auf der Grundlage einer Analyse der Wolfssituation in der Europäischen Union. Das zeigte, dass es mittlerweile mehr als 20.000 Wölfe in 23 verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten gibt.
Nach der Verabschiedung des reduzierten Status tritt die Vertragsänderung am 7. März 2025 in Kraft. Erst dann kann die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der EU-Habitatrichtlinie vorlegen. Dieses europäische Gesetz legt fest, in welchem Umfang eine Tierart geschützt ist und muss daher dahingehend geändert werden, dass der Wolf auf ein niedrigeres Schutzniveau herabgestuft wird.
Nach der Zustimmung dieser Gesetzesänderung durch das Europäische Parlament und die zuständigen europäischen Minister ist der europäische Teil des Prozesses abgeschlossen. Es ist noch nicht klar, ob für eine Änderung der Habitat-Richtlinie eine einfache oder eine (breitere) qualifizierte Mehrheit im EU-Ministerrat erforderlich ist. Es liegt dann an Den Haag, den reduzierten Schutzstatus des Wolfes in den niederländischen Gesetzen zu ändern.