Das geplante EU-Gesetz gehe nach Ansicht der FDP-Vertreter weit über das hinaus, was als praktikabel und vernünftig angesehen werde, und sie befürchten Nachteile für die deutsche Wirtschaft. Die Blockadehaltung stieß im Vorfeld auf scharfe Kritik von Politikern der SPD und der Grünen, die ebenfalls mit den FDP-Vertretern über die Finanzierung des gewünschten Agrarwandels im Streit liegen.
Wie in anderen EU-Ländern gilt auch innerhalb der deutschen Koalition, dass sich Minister bei politischen Meinungsverschiedenheiten bei EU-Beschlüssen der Stimme enthalten. Da auch Italien in Brüssel kurzfristig die Stimme enthielt, erreichte der Vorschlag nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Durch die Blockade in Deutschland wurde die Zustimmung zum europäischen Lieferkettengesetz vorerst gestoppt. Es ist daher fraglich, ob die Richtlinie vor den Europawahlen Anfang Juni verabschiedet werden kann. Die Niederlande kennen (wie einige andere EU-Länder) als Teil des Gesetzes für Gesellschaftliche Verantwortung bereits eine Due-Diligence-Regelung, die jedoch (noch?) begrenzt und freiwillig ist.
In Deutschland gilt seit 2023 ein nationales Gesetz, das große Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung internationaler Standards im Bereich Menschenrechte und Umwelt in ihren eigenen Lieferketten zu gewährleisten. Das EU-Gesetz würde für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern gelten, auch wenn diese ihren Hauptsitz nicht in einem der EU-Mitgliedstaaten haben, aber in der EU hohe Umsätze erzielen.
Bei den "Sorgfaltsregeln" müssen Unternehmen nicht nur ihr eigenes Handeln in Bezug auf Menschenrechte sowie Umwelt- und Klimafolgen prüfen, sondern auch das ihrer (Rohstoff-)Lieferanten und Abnehmer. Verstöße können zudem mit Geldbußen geahndet werden.
Kleinere Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssten der Regelung folgen, wenn 20 Millionen Euro ihres Umsatzes in der Textilindustrie, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion oder im Abbau und der Verarbeitung mineralischer Rohstoffe erzielt werden.
Dadurch müssten (beispielsweise) Lebensmittelverarbeiter nicht nur kontrollieren, ob ihre Lieferanten von Kartoffeln, Zwiebeln oder Zuckerrüben EU-Vorschriften betreffend Pflanzenschutzmittel einhalten, sondern auch (beispielsweise) überprüfen, ob ihre Abnehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

