Bislang konnten nur die etwa 120 Viehbetriebe in Brandenburg, die sich in den begrenzten und kontrollierten Zonen befanden und befinden, finanzielle Unterstützung erhalten. Der Antrag bei Brüssel gilt nun auch für Milchviehbetriebe im MKS-Gebiet sowie für alle Schweinehalter im Bundesland Brandenburg.
Wird der Antrag genehmigt, kann die Europäische Union bis zu 60 % des Schadens ersetzen. Der Schaden in Brandenburg wird auf mindestens 8 Millionen geschätzt, dürfte im Rest Deutschlands aufgrund der teils stillstehenden Handelsketten jedoch deutlich höher ausfallen. Die Regierung sprach zuvor von „möglichen Schäden von mehr als 100 Millionen“.
Landwirtschaftsverbände unterstützen den Antrag und weisen auf die Notwendigkeit schneller Hilfe hin. Sie betonen, dass der Ausbruch nicht nur die betroffenen Betriebe trifft, sondern die gesamte Lebensmittelkette, einschließlich Schlachthöfen und Fleischexporten. Ohne finanzielle Unterstützung drohen vielen Landwirten große Probleme.
Die deutsche Regierung hat bereits Notmaßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Viehbetriebe in den betroffenen Regionen wurden vorübergehend geschlossen und Transportbeschränkungen auferlegt. Trotz dieser Maßnahmen entstanden erhebliche wirtschaftliche Verluste, vor allem durch die zwingenden Keulung von Vieh und Exportbeschränkungen.
Nach Angaben des deutschen BMEL-Ministeriums sind vor allem Schweine- und Rinderhalter schwer betroffen. Die Entschädigung soll ihnen helfen, die finanziellen Folgen der Krise abzufedern und den Sektor zu stabilisieren.
In früheren Fällen hat die EU bei Ausbrüchen von Tierseuchen finanzielle Unterstützung geleistet, zum Beispiel bei der Afrikanischen Schweinepest. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland eine Entschädigung erhält. Die Kommission wird den Antrag anhand der Ernsthaftigkeit der Lage und der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Sektor bewerten.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich in den nächsten Wochen eine Entscheidung zum deutschen Antrag treffen. Bis dahin bleiben die nationalen Maßnahmen in Kraft, und die Landwirte werden aufgefordert, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die deutsche Regierung hofft auf eine schnelle Genehmigung, damit der Sektor die Krise überstehen und sich erholen kann.
Obwohl die deutsche Regierung optimistisch hinsichtlich des Ergebnisses ist, besteht weiterhin Ungewissheit über Höhe und Form der Entschädigung. Die endgültige Entscheidung hängt von der Bewertung durch die Europäische Kommission und den verfügbaren Mitteln im Landwirtschaftshaushalt ab. Genau darüber zeigte sich Landwirtschaftskommissar Christoph Hansen letzte Woche im monatlichen Agrarrat pessimistisch.

