Bauern in ganz Europa, vor allem in Westeuropa, fordern seit langem strengere Maßnahmen zum Schutz ihres Viehs vor Wolfsangriffen. Laut einem Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 ist der Viehverlust in Spanien, Frankreich und Italien für die Hälfte des Gesamtschadens in der EU verantwortlich. Auch Deutschland, Griechenland und Kroatien melden erhebliche Viehschäden durch Wolfsangriffe.
Unter den EU-Botschaftern entstand eine Mehrheit, weil sich Luxemburg und Portugal diese Woche den Ländern anschlossen, die eine Anpassung fordern, und weil Deutschland teilweise seine Position änderte. Die aktuellen Regeln erlauben in Ausnahmesituationen das Erlegen von Wölfen, aber vor allem Viehhalter auf dem Land verlangen die Wiedereröffnung der Jagd.
Am Freitag fand eine endgültige Abstimmung im EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit statt, bei der der Beschluss der Botschafter bestätigt wurde. Brüssel muss das Sekretariat der Berner Konvention spätestens nächste Woche informieren, da die zuständige Kommission nur einmal jährlich tagt. Die Jahrestagung des Ständigen Ausschusses findet im Dezember 2024 statt.
Der Schutzgrad bedrohter Tiere und Pflanzen ist international seit Ende der 1970er Jahre in der Berner Konvention geregelt. Mittlerweile sind mehrere Dutzend Länder angeschlossen; nicht nur die 27 EU-Staaten, sondern auch Kleinstaaten wie Monaco und San Marino, vier nordafrikanische Länder sowie verschiedene osteuropäische Nicht-EU-Staaten wie Rumänien, die Ukraine und Aserbaidschan.
Zudem hat die Europäische Union denselben Schutz von Pflanzen und Tieren auch in den europäischen Vogel- und Habitatrichtlinien (VHR) festgeschrieben. Die EU-Länder können diese eigenen VHR zwar selbst anpassen oder aufheben, würden damit jedoch gegen die Berner Konvention verstoßen. Die Minister der Länder dieses Bern-Abkommens tagen nur einmal pro Jahr.
Diese Dutzenden Vertragsstaaten kennen jeweils unterschiedliche bedrohte Pflanzen- und Tierarten. Diese sind in zwei Kategorien eingeteilt: stark geschützt und geschützt. In den letzten Jahren wurden diese Regeln kaum verändert. Für eine Vertragsänderung ist eine Mehrheit erforderlich, aber unter den 27 EU-Ländern herrscht keine Einigkeit.
Einige dieser Länder haben mit Wölfen überhaupt keine Probleme, sondern mit anderen bedrohten Tierarten wie Elchen in Nord- und Ostskandinavien oder dem Braunbären in den französisch-spanischen Pyrenäen sowie in Rumänien, Slowenien und Bulgarien. Kritiker befürchten, dass die EU mit der beantragten Herabsetzung des Schutzstatus die Tür für andere Länder öffnet, die andere Tierarten bejagen wollen.
Deutschland stellt nun als Bedingung auf, dass zunächst die mehr als vierzig Vertragsstaaten einer Herabsetzung des Schutzstatus zustimmen müssen und dass dies nur für den Wolf gilt, nicht für andere bedrohte Tierarten. Erst danach dürfe gemäß Deutschland die EU-Habitatrichtlinie angepasst werden. Außerdem müssen auch die 27 EU-Staaten und das Europäische Parlament dem noch zustimmen.

