Die ständigen Vertreter der EU-Länder haben mehrheitlich beschlossen, dass die Europäische Kommission bei der Berner Konvention ein Verfahren zur Reduzierung des streng geschützten Status des Wolfes einleiten wird. Da Deutschland jedoch weiterhin Verfahrensvoraussetzungen stellt, ist dies noch nicht sicher.
Landwirte in ganz Europa, insbesondere in Westeuropa, fordern seit langem strengere Maßnahmen zum Schutz ihrer Nutztiere vor Wolfsangriffen. Laut einem Bericht von Nach Angaben der Europäischen Kommission sind ab 2023 Viehverluste in Spanien, Frankreich und Italien für die Hälfte des Gesamtschadens im EU verantwortlich. Auch Deutschland, Griechenland und Kroatien berichten von erheblichen Schäden an Nutztieren durch Wolfsangriffe.
Unter den EU-Botschaftern entstand eine Mehrheit, weil sich Luxemburg und Portugal diese Woche den Ländern anschlossen, die auf Anpassung drängen, und weil Deutschland seine Position teilweise änderte. Die aktuellen Regeln sehen in Ausnahmefällen den Abschuss von Wölfen vor, doch vor allem Hirten in ländlichen Gebieten fordern die Wiedereröffnung der Jagd.
Eine abschließende Abstimmung fand am Freitag beim EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit statt, bei dem die Entscheidung der Botschafter ratifiziert wurde. Brüssel muss das Sekretariat der Berner Übereinkunft bis nächste Woche informieren, da der zuständige Ausschuss nur einmal im Jahr tagt. Die jährliche Sitzung des Ständigen Ausschusses wird im Dezember 2024 stattfinden.
Der Grad des Schutzes gefährdeter Tiere und Pflanzen ist seit Ende der 1970er Jahre in der Berner Übereinkunft international verankert. Mittlerweile sind mehrere Dutzend Länder beigetreten; nicht nur die 27 EU-Länder, sondern auch Ministaaten wie Monaco und San Marino, vier nordafrikanische Länder und mehrere osteuropäische Nicht-EU-Länder wie Rumänien, die Ukraine und Aserbaidschan.
Darüber hinaus hat die Europäische Union den gleichen Schutz von Pflanzen und Tieren auch in ihren eigenen Europäischen Vogel- und Habitatrichtlinien (BHR) verankert. Die EU-Länder können ihr eigenes BHR selbst anpassen oder widerrufen, dies stünde jedoch im Widerspruch zur Berner Konvention. Die Minister der Länder des Berner Vertrags treffen sich nur einmal im Jahr.
In diesen Dutzenden Vertragsländern gibt es jeweils mehrere gefährdete Pflanzenarten und gefährdete Tierarten. Diese sind in zwei Kategorien unterteilt: hochgeschützt und geschützt. Diese Regeln haben sich in den letzten Jahren kaum verändert. Für eine Vertragsänderung ist eine Mehrheit erforderlich, doch die 27 EU-Länder sind sich darüber nicht einig.
Einige dieser Länder leiden überhaupt nicht unter Wölfen, wohl aber unter anderen gefährdeten Arten wie dem Elch in Nord- und Ostskandinavien oder dem Braunbären in den französisch-spanischen Pyrenäen sowie in Rumänien, Slowenien und Bulgarien. Kritiker befürchten, dass die beantragte Statusreduzierung des EU die Tür für andere Länder öffnet, die andere Tierarten jagen wollen.
Deutschland macht nun die Bedingung, dass die mehr als vierzig Vertragsstaaten zunächst einer Abschwächung des Schutzstatus zustimmen müssen, und dass dies nur für den Wolf und nicht für andere gefährdete Arten gilt. Erst dann könne die EU-VHR-Habitatrichtlinie entsprechend geändert werden, heißt es in Deutschland. Darüber hinaus müssen auch die 27 EU-Länder und das Europäische Parlament zustimmen.