Im vergangenen Jahr durfte die niederländische Naturministerin Christine Van der Wal den Schutzstatus einiger Pflanzen- und Tierarten in Natura2000-gebieden an den aktuellen Stand anpassen. Das Gericht in Arnheim hat die Proteste Dutzender Landwirte gegen die umstrittene Änderungsentscheidung zurückgewiesen.
Nach Ansicht des Gerichts erlaubte die europäische Gesetzgebung dem Minister nicht, wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen (wie von den Landwirten gefordert), sondern nur ökologische und physikalische. Das Gericht entschied, dass die Lebensräume bereits bei der Einführung der Natura-2000-Gesetzgebung einbezogen wurden, dass sich ihr natürlicher Zustand in den letzten Jahren jedoch möglicherweise verschlechtert habe.
In diesem Fall könnte die Regierung vom EU sogar für zahlungsunfähig erklärt werden, wenn gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot verstoßen würde und der Minister nichts dagegen unternehme.
Gegen die Entscheidung des Ministers wurden bei verschiedenen Gerichten in den Niederlanden zahlreiche Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht in Arnheim behandelte Mitte März in mehreren Anhörungen etwa 70 Fälle. Die meisten Einsprüche wurden von Betrieben eingereicht, die Angst vor den Folgen der Aktualisierung hatten. Auch der Umweltbund hat eine Stellungnahme eingereicht, um zu verhindern, dass der Schutz des Natura 2000 gebiTP4Tn rückgängig gemacht wird.
In dem Urteil erklärt das Gericht, es sei sich bewusst, dass (Landwirtschafts-)Unternehmen über den Einfluss dieser Entscheidung auf ihre Unternehmen besorgt seien. Viele von ihnen sagen, sie hätten im Vorhinein nicht erkannt, dass die Ausweisung als Natura 2000-gebieden solche Auswirkungen haben würde.
Darüber hinaus spüren die Landwirte derzeit einen enormen Druck durch die Stickstoffproblematik und finden es unzumutbar, dass insbesondere der Agrarsektor darunter zu leiden scheint. Der umstrittene Änderungsbeschluss ist dafür ein gutes Beispiel, denn nun scheint es, dass zuvor ausgewiesene Natura 2000-gebieden nachträglich angepasst werden können.
Im endgültigen Urteil bestätigt das Gericht die Entscheidung der Regierung. Denn der Minister ist nach europäischem Recht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Lebensraum- und Artenschutz in Natura 2000-gebieden korrekt ist. Stellt sich aufgrund aktueller ökologischer Daten heraus, dass Arten oder Lebensräume nicht berücksichtigt wurden, ist der Minister verpflichtet, die bisherige Ausweisung zu korrigieren.
Was der Minister früher hätte tun sollen, wäre, die Lebensraumtypkarten zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Das hat der Minister nicht getan. Dies ändert jedoch nichts am Ausgang der Verfahren, da die Lebensraumtypkarten in den Berufungsverfahren noch verfügbar waren, so dass die Landwirte mehr als ein Jahr lang darauf reagieren konnten. Viele der (Landwirtschafts-)Unternehmen haben das nicht getan.