Unternehmen müssen künftig im Vorfeld prüfen, ob in ihren Produkten Materialien verarbeitet sind, die aus der Abholzung von Urwäldern stammen, wie etwa in Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus abgeleiteten Produkten (wie Rindfleisch, Möbel oder Schokolade). Die Maßnahme betrifft auch Vieh, das mit Futtermitteln gefüttert wird, die auf Feldern in gerodeten Urwaldgebieten angebaut wurden.
Importierende Unternehmen werden außerdem verpflichtet, genaue geografische Informationen über das landwirtschaftliche Grundstück zu sammeln, auf dem ihre Produkte angebaut wurden, wie beispielsweise Mais für Tierfutter. Kein Land oder Produkt wird per se verboten, aber Unternehmen dürfen ihre Produkte ohne solche Angaben nicht in der EU verkaufen.
Da die EU ein großer Verbraucher solcher Rohstoffe ist, wird dieser Schritt dazu beitragen, die Abholzung zu verringern, wodurch die Emission von Treibhausgasen und der Verlust an Biodiversität eingedämmt werden, erwartet die Europäische Kommission. Diese Einigung erfolgt kurz vor Beginn der Meilensteinkonferenz zum Thema Biodiversität (COP15), die die Schutzziele für die Natur für die kommenden Jahrzehnte festlegen wird.
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die Europäische Union – durch Entwaldung verloren gegangen sind.
Die Liste der Rohstoffe, die unter die Richtlinie fallen, wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, wobei neue Daten wie sich ändernde Entwaldungsmuster berücksichtigt werden.
Die neuen Regeln werden nicht nur die Treibhausgasemissionen und den Verlust an Biodiversität reduzieren, sondern auch dazu beitragen, den Lebensunterhalt von Millionen Menschen zu sichern, darunter indigene Völker und lokale Gemeinschaften, die stark auf Wälder und Urwälder angewiesen sind.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun formal annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, haben Betreiber und Händler 18 Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Für Mikro- und kleine Unternehmen gilt eine längere Umsetzungsfrist.

