Die Europäische Kommission hat Deutschland wegen unzureichender biologischer Vielfalt vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Nach jahrelangen Warnungen und Ermahnungen wurde Deutschland nun beschuldigt, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nicht ausreichend eingehalten zu haben.
Nach der ersten Frist vor mehr als zehn Jahren hat Deutschland laut Brüssel eine große Anzahl von bieden immer noch nicht effektiv als Schutzgebiete ausgewiesen. Deshalb wird Deutschland aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen aus der EU-Habitatrichtlinie endgültig abzuschließen.
Mit dem Green Deal und der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt will die Europäische Kommission die biologische Vielfalt in Europa schützen und wiederherstellen. Konkret geht es in der Richtlinie um die Ausweisung spezieller Schutzgebiete und die Benennung konkreter Ziele.
Letzte Woche hat das deutsche Kabinett von CDU und SPD einen Kompromiss zu einem Insekten- und Tierschutzgesetz erzielt, der auch einige Umweltmaßnahmen enthält. CDU-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich jedoch gegen viele Umweltelemente ausgesprochen.
Die meisten deutschen Bundesländer sind auch gegen zu viele Beschränkungen der Bewirtschaftung deutscher Landwirte und Viehzüchter. Es ist daher unklar, ob Deutschland vor den bevorstehenden Parlamentswahlen Ende dieses Jahres gegen Verstöße gegen die EU-Habitatrichtlinie vorgehen wird.
In einigen Fällen ist die Frist für die Umsetzung der Habitatrichtlinie bereits mehr als zehn Jahre abgelaufen. Nach 2015 wurden umfangreiche Gespräche mit den deutschen Behörden geführt. 2019 bestätigte die Europäische Kommission ihre Anforderungen. Bis heute hat Deutschland laut der Pressemitteilung EU „noch keine nennenswerte Anzahl von gebieden als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“.
Das Eidgenössische Umweltministerium teilte mit, dass weitere Einzelheiten zum EU-Verfahren in den kommenden Wochen oder Monaten veröffentlicht werden. Berlin wird dann die für die überwiegende Mehrheit der FFH-gebieden zuständigen Bundesländer untersuchen und behandeln.
Laut Brüssel hat Deutschland keine messbaren Ziele für alle 4.606 FFH-bleTP9Tn von gemeinschaftlicher Bedeutung in Deutschland. Berlin weist darauf hin, dass die EU-Maßnahmen im FFH-Gebieden in der Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee eingeführt wurden, für die die Bundesregierung verantwortlich ist.