IEDE NEWS

EU erlaubt nach Würmern und Heuschrecken jetzt auch Grillen als Lebensmittel

Iede de VriesIede de Vries

Grillen dürfen ab sofort auch in der Europäischen Union als Lebensmittel verzehrt oder als Zutat verarbeitet werden. Dies hat die lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA der EU beschlossen. Bereits zuvor wurden die Wanderheuschrecke und der gelbe Mehlwurm in den Lebensmittelstrom zugelassen.

Das Insekt darf in seiner Gesamtheit als Lebensmittel verkauft werden, entweder gefroren, getrocknet oder zu Pulver verarbeitet. Nach Sicherheitsprüfungen gab es aus Sicht der EU keine Einwände, die Grille als Nahrungsmittel zuzulassen. Sicherheitsuntersuchungen sind bei solchen Lebensmitteln notwendig, da das Essen von Insekten in gewissem Maße in der EU noch neu ist.

In Niederlanden sind mehrere Züchter tätig, die nach EU-Normen arbeiten. Auch die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) berät in diesem Zusammenhang.

In manchen Teilen der Welt ist der Verzehr von Insekten ganz selbstverständlich, in Europa jedoch noch nicht. Die tägliche EU-Kommission möchte den Konsum von Insekten fördern, da sie – als alternative Proteinquelle – als Fleischersatz dienen können.

Das Voedingscentrum sagt, dass Insekten vor dem Verzehr gekocht, gebraten, gewokt oder frittiert werden müssen. Außerdem müssen Beine und Flügel von Insekten wie Grillen und Heuschrecken entfernt werden. Hinsichtlich des Verderbs ist zu beachten, dass Insekten gut verschlossen im Kühlschrank aufzubewahren sind. Sie verhalten sich beim Verderb ähnlich wie Fleisch und Fisch.

Darüber hinaus weist das Voedingscentrum darauf hin, dass Insekten möglicherweise nicht für Menschen mit einer Schalen- oder Krustentierallergie geeignet sind. Das Voedingscentrum stellt außerdem fest, dass der Nährwert vergleichbar ist mit Rindfleisch, Huhn, Schweinefleisch und Fisch.

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

Verwandte Artikel