Die neuen Regeln streben eine bessere Überwachung und Registrierung der Bodenqualität in den Mitgliedstaaten an. EU-Länder müssen Risiken der Verschmutzung identifizieren, eine Übersicht kontaminierter Standorte erstellen und eine nationale Strategie für Bodengesundheit entwickeln.
Bemerkenswert ist, dass die Einführung dieser Verordnung mit einer langen Übergangsfrist verbunden ist. Erst bis 2050 müssen die EU-Länder vollständige Verzeichnisse kontaminierter Böden aufgestellt haben. Das bedeutet, dass viele etwaige Sanierungsmaßnahmen noch jahrelang auf sich warten lassen können.
Zwischen den EU-Ländern gibt es große Unterschiede hinsichtlich bestehender Regelungen und Bemühungen. Länder wie Deutschland, Belgien und die Niederlande verfügen bereits über umfassende Systeme zur Bodensanierung. Im Gegensatz dazu haben viele osteuropäische und südeuropäische Länder kaum Vorschriften oder Verfahren, so das Europäische Parlament.
Während der Verhandlungen kam vor allem aus Landwirtschaftskreisen viel Widerstand. Bauernverbände und Landbewohner aus verschiedenen Ländern warnten vor Überregulierung und zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig befürworteten viele Umweltminister strengere Bestimmungen, die letztlich jedoch nicht umgesetzt wurden.
Die Kritik führte dazu, dass im abschließenden Text der Verordnung nahezu alle umstrittenen Elemente gestrichen wurden. Anstelle verbindlicher Zielvorgaben gibt es nur allgemeine Empfehlungen. Dadurch bestehen keine unmittelbaren Verpflichtungen zur Wiederherstellung oder zum Schutz von Böden.
Besonders die Ausklammerung von Landwirtschaft und Forstwirtschaft aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bereitet einigen Sorge. Obwohl die beteiligten Parteien die Einigung als Fortschritt darstellen, ist klar, dass der nun gefundene Kompromiss viele Fragen offenlässt. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren neue Vorschläge folgen werden, um die Saubere-Boden-Verordnung weiter zu verschärfen oder auszuweiten.

