Nicht nur Unternehmen, sondern künftig auch Verbraucher müssen für den Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) zahlen. Ein neu eingerichteter sozialer Klimafonds soll die Folgen des Energiewandels für die Bürger so weit wie möglich abfedern.
Die nun erzielte Einigung betrifft nicht nur das Klimagesetz Fitfor55, sondern auch die Auswirkungen auf andere EU-Gesetzgebungen. Die genehmigten Vorhaben bilden den Kern des "Fit for 55"-Pakets, das die Europäische Kommission im Sommer 2021 vorgestellt hat.
Ziel ist es, den Ländern der Europäischen Union zu helfen, die Kohlendioxidemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und schließlich klimaneutral zu werden. Die Vereinbarung muss noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten ratifiziert werden, gilt jedoch als Formalität.
Konkret einigten sich die Verhandler darauf, den bestehenden ETS-Emissionshandel zu verschärfen. Die derzeit kostenlosen Emissionsrechte werden beschleunigt abgeschafft, und es wird weniger Zertifikate im Umlauf geben. Dies soll Unternehmen motivieren, weniger Kohlendioxid zu produzieren.
Zudem wird das ETS-System auch auf den Verkehrssektor ausgeweitet, beginnend mit dem großen See- und Schiffsverkehr.
Außerdem wird es Strafen für nicht isolierte Wohnungen und Gebäude geben. Die EU-Länder und Wohnungsbaugesellschaften müssen ihre Wohneinheiten schneller energetisch sanieren. Dafür gibt es eine EU-Förderung.
Folgen für Mieter und Verbraucher, wie die steigenden Heizkosten, sollen durch einen neuen europäischen „sozialen Klimafonds“ ausgeglichen werden. Dafür stehen 86 Milliarden Euro zur Verfügung, die aus dem Verkauf von Emissionsrechten an Unternehmen stammen. Die EU-Länder müssen darüber jährlich einen Bericht an Brüssel vorlegen.

