EU beginnt Prozess gegen britisches Verbot des Sandaalfangs in der Dogger Bank

Die Europäische Union (EU) hat rechtliche Schritte gegen das Vereinigte Königreich wegen des Zugangs zu Fischgründen an der Doggerbank in der Nordsee eingeleitet. Anfang dieses Jahres verhängten die Briten aufgrund von Naturschutzbestimmungen Beschränkungen für den Sandaalfang. Brüssel sagt, dass dieses Verbot im Widerspruch zu den Fischereivereinbarungen im Brexit-Abkommen stehe.

Der kleine Sandaal ist nicht nur wirtschaftlich wichtig, insbesondere für dänische Fischer, sondern stellt auch eine wichtige Nahrungsquelle für Seevögel dar. Die Briten berufen sich bei dieser Behauptung auf frühere Fangquotenstudien. Dänemark und Schweden haben Brüssel gebeten, EU-Schritte zu unternehmen.

Laut EU verstößt London gegen das Brexit-Abkommen, das besagt, dass EU und das Vereinigte Königreich „die Fischbestände auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten nachhaltig bewirtschaften“ müssen und dass Beschränkungen verhältnismäßig sein müssen. Brüssel gibt an, dass das Verbot nicht wissenschaftlich fundiert sei und nennt es eine unverhältnismäßige Einschränkung für EU-Schiffe.

Nach Angaben der Danish Pelagic Producers Organization hat die Beschränkung erhebliche wirtschaftliche Folgen, da Sandaal eine wichtige Einnahmequelle für dänische Fischer und die damit verbundene Fischmehlproduktindustrie darstellt.

Das Vereinigte Königreich besteht jedoch darauf, dass das Fangverbot teilweise sei, und führt einen erheblichen Rückgang bestimmter Möwenpopulationen an. Umweltverbände wie die britische RSPB unterstützen das Verbot und bezeichnen es als einen grundlegenden Schritt für den Naturschutz. 

Obwohl die britische Regierung zu erkennen gegeben hat, dass sie für Konsultationen mit der EU offen ist, unterstützt sie die Maßnahme weiterhin und hat sowohl britischen als auch EU-Schiffen den Zugang zur Sandaalfischerei in britischen Gewässern vollständig verboten.