Anfang dieser Woche besprachen sowohl die Minister als auch der Parlamentsausschuss den im März vorgestellten Kommissionsvorschlag. Dabei zeigte sich, dass die EU-Länder für Senioren ihre eigenen Kriterien bei der Verlängerung von Führerscheinen beibehalten wollen, einschließlich der Möglichkeit (wie in Niederlande) diese schriftlich über eine Online-Anfrage selbst zu beantragen. Der EP-Verkehrsausschuss hingegen ist der Ansicht, dass eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist.
Zwischen Ministern und Europäischem Parlament besteht jedoch Einigkeit darüber, dass ein Führerschein 15 Jahre gültig sein soll, außer für ältere Personen. Außerdem sollen strengere Regeln für Jugendliche gelten, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen. Gefährliches Fahrverhalten und Alkohol am Steuer werden bei ihnen strenger bestraft.
Die Altersgrenze für den „großen“ Führerschein für Lkw wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt, vorausgesetzt, die Jugendlichen haben im Vorfeld eine Qualifizierungsprüfung abgelegt. Damit kommen Minister und Parlament einem dringenden Anliegen der Verkehrsbranche entgegen, die unter einem großen Fahrermangel leidet.
Außerdem wird es innerhalb von maximal sieben Jahren einen digitalen Führerschein geben, der auf Smartphones verfügbar ist und auch zur Altersidentifikation genutzt werden kann. Die EU-Länder müssen dafür jedoch ein EU-Anmeldeverfahren nutzen. Physische Führerscheine bleiben dennoch gültig. Ab 2033 wird der europäische Führerschein in Form einer Bankkarte verpflichtend, und die Papierversion entfällt.
Es ist vorgesehen, dass der EU-Rat der Verkehrsminister und der Verkehrsausschuss des EP in den kommenden Monaten in ihren Trilog-Verhandlungen eine gemeinsame Position zu ihren jeweiligen Wunschlisten finden und diese in den früheren Vorschlag der Europäischen Kommission integrieren.

