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EU-Rechnungshof: Für die Landwirtschaft gilt ebenfalls „Der Verschmutzer zahlt…“

Iede de VriesIede de Vries

Der Europäische Rechnungshof ist der Ansicht, dass der Landwirtschaftssektor finanziell für die Reinigung der Trinkwasserverschmutzung verantwortlich gemacht werden sollte. Auch in der Landwirtschaft müsse das Prinzip gelten, dass der Verschmutzer zahlt, eine Idee, die vom EU-Kommissar Janusz Wojciechowski begrüßt wird.

Der Bericht untersuchte, wie in den EU-Ländern das Prinzip „der Verschmutzer zahlt“ tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird und ob die Kosten für die Reinigung nicht auf die Steuerzahler „abgewälzt“ werden. Derzeit wird in der EU das Prinzip, dass der Verschmutzer zahlt, nur explizit auf die Umweltpolitik angewandt, nicht jedoch auf den Landwirtschaftssektor.

Die Prüfer erklärten jedoch, dass dies überdacht werden müsse. Sie weisen darauf hin, dass derzeit vor allem die Nutzer von Trinkwasser für die Reinigung der (oft chemischen) Verunreinigung des Grundwassers zahlen. Zudem unterscheidet sich dies von Land zu Land.

Nach Ansicht des Rechnungshofs ist das Prinzip auch in der Landwirtschaft notwendig, um die Ambitionen des Green Deals und von „Vom Hof auf den Tisch“ „effizient und fair“ umzusetzen. Die Landwirtschaft ist „der Sektor, der für Bewässerung am stärksten sauberes Wasser fordert, aber am wenigsten beiträgt“. In der EU sind 6 von 10 Oberflächengewässern, wie Flüsse und Seen, chemisch belastet und befinden sich in einem schlechten ökologischen Zustand.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Prüfer solche Maßnahmen fordern. In ihrem letzten Monat veröffentlichten Bericht über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und den Klimawandel forderten sie eine ähnliche Maßnahme bezüglich der Reinigungskosten für Stickstoff und die Treibhausgase CO2 aus der Landwirtschaft.

Auf die Frage nach der Einführung des Prinzips „der Verschmutzer zahlt“ in der Agrarpolitik erklärte EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski, dass er den Schlussfolgerungen „völlig zustimmt“. Möglicherweise könne er dies im Jahr 2023 angehen, wenn die Finanzierung der Green Deal-Ökoschemas in der GAP geändert wird.

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Agrar

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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