Die Prüfer haben in vier EU-Ländern Zahlungen aus dem Kohäsionsfonds und aus Agrarsubventionen untersucht, die zusammen die größten Ausgaben der EU darstellen. Die Forscher berichten, dass kaum öffentlich zugängliche Informationen über das Ausmaß von Interessenkonflikten bei der Verwaltung von EU-Ausgaben vorliegen.
Auch herrscht Unklarheit über das Ausmaß und die Reichweite solcher Konflikte. Nicht alle Unregelmäßigkeiten werden an Brüssel gemeldet oder sie werden auf nationaler Ebene entdeckt und berichtigt, bevor die Kommission um Geld gebeten wird.
Nach den aktuellen EU-Regeln sind alle, die mit EU-Subventionen zu tun haben (auf EU- und nationaler Ebene), verpflichtet, Interessenkonflikte zu vermeiden. Wird ein Interessenkonflikt vermutet oder festgestellt, muss die zuständige Behörde sicherstellen, dass die betroffene Person ihre Aufgaben niederlegt.
Der Europäische Rechnungshof erklärt, dass in vielen EU-Ländern das Unterzeichnen sogenannter „Eigenerklärungen“ die am häufigsten genutzte Methode ist, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Bereits zuvor hat sich gezeigt, dass in vielen EU-Ländern erst eingegriffen wird, wenn Missbrauch bereits stattgefunden hat.
Die Forscher stellten außerdem fest, dass in den vier untersuchten Ländern (Deutschland, Ungarn, Malta und Rumänien) Eigenerklärungen für Minister, die an Entscheidungen über EU-Programme und die Vergabe von EU-Subventionen beteiligt waren, nicht verpflichtend waren.
Die Prüfer bemängeln, dass die EU-Länder großen Wert darauf legen, Interessenkonflikte bei ihren eigenen öffentlichen Aufträgen aufzuspüren, aber unzureichend auf Schwachstellen in ihren eigenen Prozessen und Verfahren achten.

