Glyphosat kann nicht als krebserregend eingestuft werden, erklÀrt die EuropÀische Chemikalienagentur (ECHA) in einer neuen Stellungnahme zur Zulassung des Herbizids.
Diese Stellungnahme wird die europĂ€ische Entscheidung ĂŒber eine VerlĂ€ngerung der Zulassung beeinflussen, ein Verbot ist jedoch noch nicht vom Tisch.
Glyphosat verursacht bei Menschen keine Krebs, geht aus einer am Montag von der ECHA veröffentlichten Stellungnahme hervor. Die Stellungnahme weicht nicht von der frĂŒheren Position ab, die die ECHA bereits 2017 einnahm, als auch damals Glyphosat nicht als krebserregend eingestuft wurde.
Die EU wollte in diesem Jahr eine Entscheidung ĂŒber die erneute Zulassung treffen, jedoch hat sich dieser Prozess verzögert, weil BefĂŒrworter und Gegner zahlreiche neue Berichte und eigene Studien eingereicht haben. Diese mĂŒssen alle sorgfĂ€ltig und begrĂŒndet geprĂŒft werden, so erklĂ€rte zuvor die Lebensmittelbehörde (EFSA).
Wegen der Verzögerung könnte die EU die aktuelle Zulassung um ein Jahr verlĂ€ngern. Die Zulassung fĂŒr Glyphosat lĂ€uft Ende 2022 aus.
Die Risikobewerter der ECHA stellten fest, dass âdie verfĂŒgbaren wissenschaftlichen Belege nicht die Kriterien erfĂŒllten, um Glyphosat als Stoff mit spezifischer ZielorgantoxizitĂ€t oder als krebserregenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoff zu klassifizieren.â
SchlieĂlich hĂ€ngt die erneute Zulassung von der Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten ab. Die Berichte und Bewertungen der EU-Agenturen dienen lediglich als Entscheidungshilfe.
Die Aufgabe der ECHA ist es, die inhĂ€renten Gefahren eines Stoffes zu untersuchen, nicht jedoch die Folgen in der Praxis. Dieser Teil wird von der EFSA im Rahmen einer parallelen Studie behandelt, die im Juli durchgefĂŒhrt wird.
Gesundheits- und Umweltorganisationen haben bereits ihre Besorgnis darĂŒber geĂ€uĂert, dass die ECHA die aktuelle Glyphosatklassifizierung beibehĂ€lt. Laut der EuropĂ€ischen Umweltagentur mĂŒssen die MĂ€ngel des Einstufungsprozesses fĂŒr gefĂ€hrliche chemische Stoffe in der EU dringend behoben werden.

