Es werden Grenzwerte für die maximale Menge an Gummi-Feinstaub von Autoreifen und Metall von Bremsscheiben festgelegt, die in die Umwelt gelangen dürfen. Frühere Untersuchungen haben gezeigt, dass die Luftqualität und das Wohn- und Lebensklima an vielbefahrenen Straßen für Anwohner deutlich ungünstiger und gesundheitsschädlich ist.
Mit den Regelungen zu Gummistaub, Bremsscheiben und Akkulebensdauer gelten die EU-Umweltkriterien erstmals auch für Elektrofahrzeuge. Laut den derzeitigen EU-Beschlüssen dürfen nach 2035 keine neuen Fahrzeuge mit fossilen Brennstoffen mehr zugelassen werden. Außerdem müssen Fahrzeuge künftig länger halten.
Die neue Euro-7-Emissionsnorm führt Mindestanforderungen an die Haltbarkeit der Akkus in Elektro- und Hybridautos (80 % vom Beginn der Lebensdauer bis fünf Jahre oder 100.000 km und 72 % bis acht Jahre oder 160.000 km) sowie in Lieferwagen (75 % vom Beginn der Lebensdauer bis fünf Jahre oder 100.000 km und 67 % bis acht Jahre oder 160.000 km) ein.

