Es werden Grenzwerte für die maximale Menge an Gummi-Feinstaub von Autoreifen und Metall von Bremsscheiben festgelegt, die in die Umwelt gelangen dürfen. Frühere Untersuchungen haben gezeigt, dass die Luftqualität und das Wohn- und Lebensklima an vielbefahrenen Straßen für Anwohner deutlich ungünstiger und gesundheitsschädlich ist.
Mit den Regelungen zu Gummistaub, Bremsscheiben und Akkulebensdauer gelten die EU-Umweltkriterien erstmals auch für Elektrofahrzeuge. Laut den derzeitigen EU-Beschlüssen dürfen nach 2035 keine neuen Fahrzeuge mit fossilen Brennstoffen mehr zugelassen werden. Außerdem müssen Fahrzeuge künftig länger halten.
Die neue Euro-7-Emissionsnorm führt Mindestanforderungen an die Haltbarkeit der Akkus in Elektro- und Hybridautos (80 % vom Beginn der Lebensdauer bis fünf Jahre oder 100.000 km und 72 % bis acht Jahre oder 160.000 km) sowie in Lieferwagen (75 % vom Beginn der Lebensdauer bis fünf Jahre oder 100.000 km und 67 % bis acht Jahre oder 160.000 km) ein.
Der Text sieht außerdem die Einführung eines Umweltfahrzeug-Passes vor, der Informationen über die Umweltleistung (zum Zeitpunkt der Registrierung!) enthält, wie Grenzwerte für Schadstoffe, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite und Akkulanglebigkeit.
Fahrzeugnutzer müssen außerdem jederzeit Zugang zu aktuellen Informationen über Kraftstoffverbrauch, Batteriestatus und weitere relevante Daten aus den Bordssystemen und Monitoren haben. Neue Fahrzeuge müssen so konstruiert sein, dass Manipulationen an digitalisierten Kontrollsystemen verhindert werden.

